Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.583

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B-02-a




MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL

Daten soweit sie für verkehrsplanerische oder verkehrspolitische Aufgaben
zweckmäßig sind.
Verkehrssteuerung mittels Verkehrslichtsignalanlagen und Verkehrsrechner.
Bearbeitung der Themenbereiche Abfallvermeidung und Vorbereitung zur
Wiederverwendung von Abfällen.

3. Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht (Amt)
 Vollziehung der Tiroler Bauordnung sowie des Tiroler Kanalisationsgesetzes
 Vollziehung
des
Tiroler
Raumordnungsgesetzes,
des
Stadtund
Ortsbildschutzgesetzes, des Tiroler Aufzugsgesetzes, des Tiroler Gas-, Heizungsund Klimaanlagengesetzes samt Durchführungsverordnungen, der Tiroler
Feuerpolizeiordnung, des Denkmalschutzgesetzes, des Luftreinhaltegesetzes für
Kesselanlagen, der Dampfkesselverordnung, der Flüssiggasverordnung, des
Bäderhygienegesetzes sowie des Apothekengesetzes
 Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes
 Vollziehung des Mineralrohstoffgesetzes
 Verfahren betreffend Betriebsanlagen einschließlich der Vollziehung
arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften im Zusammenhang mit Verfahren betreffend
gewerbliche Betriebsanlagen
 Wahrnehmung sämtlicher anlagenbezogener Verfahren, sofern für diese nicht
eine andere Dienststelle ausdrücklich zuständig ist (Generalkompetenz in
Anlageverfahren)
 Vollziehung des Tiroler Starkstromwegegesetzes
 Vollziehung des Tiroler Umwelthaftungsgesetzes
 Vollziehung der Gewerbeordnung sowie gewerberechtlicher Nebenvorschriften
 Führung des dezentralen Gewerberegisters
 Mitwirkung an der Vollziehung des Tiroler Gas-, Heizungs- und
Klimaanlagengesetzes samt Durchführungsverordnungen, der Gewerbeordnung
(Abfallwirtschaftsgesetz),
der
Flüssiggasverordnung,
des
Tiroler
Luftreinhaltegesetzes, des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Tiroler
Abfallwirtschaftsgesetzes
 Mitwirkung an der Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes, der Innsbrucker
Müllabfuhr- und Abfallgebührenordnung
 Sachverständigengutachten sowie Immissions- bzw. Emissionsüberwachung
 Umwelttechnische Sachverständigentätigkeit in Verfahren bezüglich Lärm und
Luft, sofern nicht andere Dienststellen der Magistratsabteilungen II oder III damit
befasst sind
 Vollziehung des Güterbeförderungsgesetzes, des Gelegenheitsverkehrsgesetzes
sowie des Öffnungszeitengesetzes
 Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach der Gewerbeordnung sowie
gewerberechtlichen Nebenvorschriften, der Tiroler Bauordnung und dem
Wasserrechtsgesetz, sowie die Erledigung von Rechtshilfeansuchen in diesen
Verfahren
 Vollziehung der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Tiroler Straßengesetzes
einschließlich der anlagenbezogenen Verfahren, soweit es sich um behördliche
- 16 02.05.2022