Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.609
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im Stadtmagistrat über dementsprechende historische Unterlagen zur Beantwortung dieser
Anfrage verfügt.
Aus der vorliegenden Verordnung ist auch nicht zu entnehmen, ob es sich beim EmileBethouart-Steg um einen Geh- und Radweg handelt etc. . Es stellt sich selbstverständlich
auch die Frage, ob der Emile-Bethouart-Steg mit lediglich 223an Breite (ohne Geländer)
überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, damit das Befahren des Stegs auch mit
Fahrrädern gemäß Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechender gesetzlicher Richtlinien
möglich ist. Dies ist nicht unwesentlich, da gegebenenfalls im Falle eines Unfalls die Stadt
Innsbruck haftet.
1. Ist es richtig, dass die Verordnung ZI. Vl-1219/1961, vom 28.02.1961 vom Gemeinderat
der Stadt Innsbruck beschlossen wurde, zumal es damals noch keine Delegationsverordnung gab?
2. Wenn ja, wann erfolgte der Gemeinderatsbeschluss 1961? (Datum der Gemeinderatssitzung)
3. Ist es richtig, dass die gegenständliche Verordnung Vl-1219/1961 lediglich mittels der Delegationsverordnung aufgehoben wurde?
4. Wenn ja, mit welcher Delegationsverordnung wurde die Verordnung Vl-1219/1961 aufgehoben?
5. Wenn ja, war es mit entsprechender Delegationsverordnung möglich generell vom Gemeinderat beschlossene Verordnungen aufzuheben, also Gemeinderatsbeschlüsse?
6. Wenn nein, ist die aktuelle Verordnung - Maglbk/13252/SV-DVO/1-1 vom 17.12.2015
überhaupt rechtsgültig, im Falle dass man die mittels Gemeinderatsbeschluss beschlossene
Verordnung nur mit einem Gemeinderatsbeschluss hätte aufheben können?
7. Ist es möglich mit aktueller rechtsgültiger Delegationsverordnung Verordnungen aufzuheben, welche mittels eines Gemeinderatsbeschlusses beschlossen wurden, und wenn ja, aufgrund welcher Rechtslage?
8. Handelt es sich beim Emile-Bethouart-Steg um einen Geh-Radweg?
9. Wenn ja, welche gesetzlichen Richtlinien gelten für die Errichtung eines Geh-Radweges?
{um Quellenangabe wird ersucht)
10. Entspricht der Emile-Bethouart-Steg den gesetzlichen Vorgaben für einen Geh-Radweg,
und wenn nein, welche Schritte setzen sie als ressortzuständiger Bürgenneister für Straßenund Verkehrsrecht?
11. Wenn es sich beim Emile-Bethouart-Steg um keinen Geh- und Radweg handelt, um was
handelt es sich dann? (Es wird angemerkt dass seinerzeit der lnnsteg - heute EmileBethouart-Steg - historisch belegt, als Fußweg konzipiert war.)
12. Kennen Sie die Problematik, dass viele Radfahrer rücksichtslos den Emile-BethouartSteg mit dem Fahrrad überqueren, und es immer wieder zu gefähr1ichen Situationen kommt.
die besonders für ältere Menschen mit Ängsten verbunden sind, und wenn ja, welche präventiven Maßnahmen sind geplant, um derart gefährliche Situationen bzw. Unfälle zukünftig
zu vermeiden?
Gerald Depaoli, Gemeinderat