Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.620

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Mobil-Telefon +43 660 277 1314

E-Mail dajan.Jll~ovi @grue.n~,at
Dejan Lukovic, BA MA MA
Gemeinderat der lnnsbrucker Grünen

Innsbruck, 25 .10.2022

Antrag

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Y.11gJ!ines

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Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister möge Kontakt rnit der Landesregierung des Landes Tirol aufnehmen und dort um eine
Änderung der lnnsbrucker Wahlordnung bitten, sodass diese an das lnnsbrucker Stadtrecht angepasst wird
und ein Paragraph gleichlautend dem§ 89 Jnnsbrucker Stadtrecht eingeführt wird.
Begründung:
Die lnnsbrucker Wahlordnung bestimmt neben anderen Gesetzen die Spielregeln, wie die Wahlen auf dem
Gemeindegebiet zum Gemeinderat, des:der Bürgermeister:in, des Stadtsenates und der Ausschüsse des
Gemeinderates ablaufen. Die dort festge legten Spielregeln sollen gleiche, unmittelbare, geheime, freie,
persönliche und vor al lem auch faire Wahlen in Innsbruck ermöglichen. Diese Spielregeln bilden das
Fundament, dass etwaige Wahlprozesse und vor al lem Ergebnisse akzeptiert werden, weshalb nur
parteipolitische motivierte Interessen in der Gestaltung der Wahlordnung keinen Platz finden so llten . Die
Grundsätze, wie die Spielregeln unserer Wahlen gestaltet werden so llen, sollten überparteilich mit einer
möglichst breiten Mehrheit festge legt werden, um die Akzeptanz und Integrität dieser zu stärken.
Aktuell können Änderungen des Gesetzes mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates der
Landesregierung

vorgeschlagen

werden,

was

Tür

und

Tor

für

parteipolitisch

motivierte

Änderungsvorschläge bietet. Im lnnsbrucker Stadtrecht wurde eine Maßnahme ergriffen, um dies zu
verhindern. So steht in § 89 IStR geschrieben: ,,Änderungen dieses Gesetzes können vom Gemeinderat der
Landesregierung vorgesch lagen werden, wenn es der Gemeinderat bei Anwesenheit von mindestens drei

Vierteln seiner Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließt." Dies stellt
sicher, dass niemals eine einfache Mehrheit des Gemeinderates Änderungen des Stadtrechts an die
Landesregierung vorschlagen konn, wodurch eine möglichst breite Akzeptanz der vorgeschlagenen
Änderungen sichergestellt wird, da diese immer zumindest einer 2/3-Mehrheit bedarten.
Um dies auch für die lnnsbrucker Wahlordnung sicherste llen zu können, soll ein gleichlautender Paragraph
in die lnnsbrucker Wahlordnung aufgenommen werden ,

Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-SLraße 18/1. 6orn Innsbruck