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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.75

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Verzug ist. Ich gebe zu bedenken, die Umsetzung unseres Antrages, zur Errichtung
eines Zebratreifen im Umkreis des Baggersees Rossau, hat zwei Jahre gedauert.
Obwohl die FußgängerInnenfrequenz in dieser Gegend enorm hoch ist, hat man sich
Zeit gelassen. Es hat so lange gedauert,
weil verschiedene Gremien zwei Jahre lang
auf die Bremse gedrückt haben, nur, weil
der Antrag von GERECHT stammt.
Am Herzog-Otto-Ufer haben Radfahrende
und zu Fuß Gehende zwar einen sichtbaren
Übergang, aber keinen Zebrastreifen! Ginge
es den GRÜNEN wirklich darum, Gefahrenstellen schnell zu entschärfen, müssten sie
auch Anträge, die nicht von ihnen kommen,
schnell umsetzen! In diesen zwei genannten
Fällen, kümmert es sie aber nicht.
Messt mit gleichem Maß! Wenn Gefahr in
Verzug ist, müsst ihr Euch beeilen. Natürlich
könnt ihr auch weiterhin sagen, ihr setzt
Maßnahmen nur flott um, wenn der Antrag
von Euch kommt. Bei Anträgen anderer
Fraktionen ist die Gefahr anscheinend völlig
gebannt.
Ein weiteres Beispiel: Karwendelbrücke!
Alle, die ausgehend von der Brücke kommen, queren die Straße, aber es gibt dort
keinen Zebrastreifen. Man hat mir gesagt,
der Zebrastreifen kann nicht installiert werden, weil er in einer Einfahrt wäre. Laut
Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) ist
das anscheinend verboten. Ginge es den
GRÜNEN wirklich darum, die Lage zu entschärfen, hätte der Zebrastreifen einfach
um zwei Meter versetzt werden können.
Wo ein Wille, da ein Weg! Ihr GRÜNEN
habt aber keinen Willen. Wenn schon von
Haftungen und moralischen Verpflichtungen
geredet wird, möchte ich noch einige Worte
an die Mobilitätsstadträtin richten!
Ich wohne bei der Mühlauer Brücke. Frau
Mobilitätsstadträtin, Sie haben einen großen
Einfluss auf den Verkehr und tragen die
Hauptschuld, warum dort täglich ein Satu
entsteht! Jeden Tag stehen dort ein Rettungsauto und ein Notarztfahrzeug im Staut!
Wo bleibt hier, Ihre moralische Verpflichtung, etwas zu ändern? Es geht um Leben,
denn die Rettungskräfte stehen dort täglich
im Stau! Das scheint Ihnen aber egal zu
sein.

GR-Sitzung 25.10.2022

Am Speckweg, wo seit zehn Jahre kein Unfall geschehen ist, behauptet ihr, es besteht
eine Gefahr für die Sicherheit der Menschen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Das ist nicht rechtens!
StRin Mag.a Schwarzl: Vielleicht darf ich etwas zur Beruhigung der Gemüter beitragen,
auch um das Missverständnis zwischen GR
DI Roner und GR Mayer aufzuklären.
GR Mayer, so wie ich Sie verstanden habe,
meinten Sie, wir GRÜNE seien schuld an
der Ablehnung der 30er-Zonen, weil wir uns
zu stark für die 30er-Zonen einsetzen würden. GR DI Roner hat daraus geschlossen,
weil wir an der Nichteinführung der 30er-Zonen schuld seien, wären wir auch schuld an
einem etwaigen Unfall. Wir GRÜNE tragen
also die Schuld daran, dass der 30er nicht
kommt, weil wir für 30er-Zonen sind. (Unruhe und Gelächter im Saal)
Das war also die Diskussion zwischen
Ihnen beiden. GRin Mag.a Lutz hat die Diskussionen bezüglich rechtlicher Haftungen
im Ausschuss angesprochen. Mir ist wichtig,
dass man sich zuhört. Es geht nicht um Fragen zu unserer Haftung, sondern es geht
um die rechtliche Haftung von VerkehrsgutachterInnen.
Im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität haben wir die obligatorische Diskussion zur Mühlauer Brücke geführt. Durch die
neue Ampelschaltung gehen dem Individualverkehr ganze 15 Sekunden verloren. Aus
diesem Grund möchte man mich heute des
Amtes entheben.
Der zuständige Verkehrsgutachter hat lange
und ausführlich erklärt, dass eine ad hoc
Verbesserung für den Individualverkehr nur
möglich ist, wenn man die Ampelschaltung
zu Lasten der zu Fuß Gehenden ändert. Ich
habe die Schaubilder mit, sollten sie Euch
interessieren.
Im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität wurden sehr krude Vorschläge genannt. Wir sollten eine Bedarfsampel errichten, oder eine FußgängerInnenampel völlig
entfernen lassen. Dann wurde über die Haftungsfrage gesprochen.
Was geschieht, wenn es zu einem Unfall
kommt? Der/Die VerkehrsgutachterIn,
der/die eine Empfehlung gegeben hat, welche Schritte nun umzusetzen sind, haftet in