Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.77
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Beschluss (einstimmig):
58.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B31, Hötting West, Bereich Schlotthofweg 15 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HWB4 und Nr. HW-B4/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
56.
MagIbk/49828/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RO-B8, Rossau, Bereich Grabenweg 79 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RO-B2 und
Nr. AM-B11), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
MagIbk/50096/SP-BB-HW/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
57.
59.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
MagIbk/50083/SP-BB-MÜ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. MÜ-B22, Mühlau, Kirchgasse 31 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. MÜ-B9 und
Nr. MÜ-B9/4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 25.10.2022
MagIbk/49049/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B39, Pradl, Teilbereich
zwischen Schutzengelkirche, Türingstraße und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (bei Stimmenthaltung von GRin Dengg und GR Kunst, 2 Stimmen) einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
7 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.