Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.109
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Vertragsbedienstete, die nach dem 01.08.2000 ein Dienstverhältnis zur
Stadt Innsbruck begründeten, erhalten dagegen eine Verwendungszulage in Höhe von 6 % bzw. 8 % von B V/2, wenn sie einen Dienstposten
mit der Wertigkeit C V oder C I-IV/V bzw. B VII oder B VI/VII bekleiden.
Im Hinblick auf die strukturelle Gliederung der Dienstposten im
Dienstposten- und Stellenplan 2022 regte die Kontrollabteilung an zu
prüfen, ob die gegenwärtigen Inhaber der ausgewiesenen
dienstrechtlichen (temporären) Schrägstrichdienstposten – A VII/VIII,
B VI/VII und C I-IV/V – die definierten Voraussetzungen der seinerzeit
erlassenen Beförderungsrichtlinien (noch) erfüllen. Zumal es sich hierbei
naturgemäß um einen eingeschränkten Personenkreis handelt.
Des Weiteren regte die Kontrollabteilung an, die Anzahl der
dienstrechtlich bewerteten Dienstposten der (Zwischen-)Dienstklassen
VII/VIII, VI/VII und I-IV/V im Sinne der geltenden Beförderungsrichtlinien
auf deren Aktualität zu prüfen.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, der Anregung der
Kontrollabteilung zu entsprechen.
8.3 Dienstposten- und Stellenplan 2021
Aufgaben des Amtes
für Personalwesen
gemäß MGO
Maßgebliche Aufgaben des Amtes für Personalwesen sind nach der
geltenden Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt
Innsbruck (MGO), Besonderer Teil (mit Wirkung vom 15.08.2021) u.a. die
Erstellung und Evidenthaltung des Dienstpostenplanes, die Erfassung
und Aktualisierung der Personaldaten sowie Personalzuweisungen.
Die Kontrollabteilung machte in diesem Kontext darauf aufmerksam, dass
zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau die gebotene Evidenthaltung des
Dienstpostenplanes der Stadt Innsbruck nicht ausschließlich vom
zuständigen Amt für Personalwesen durchgeführt wird. Diese wesentliche
zentrale Tätigkeit, die u.a. die Stammdatenpflege, den Dienstpostenplan
und die Dienstposten-Verteilung beinhaltet, wird derzeit von
einer Bediensteten des Amtes für Schule und Bildung der MA V im Auftrag
von der Vorständin des Amtes für Personalwesen mitbetreut. Die
elektronische Dienstposten-Verwaltung erfolgt gegenwärtig in einer
Datenbank, welche voraussichtlich im Herbst 2022 von einer
SAP-Applikation abgelöst wird.
8.3.1 Dienstpostenverteilungsplan 2021
Rechtsbeziehung
Stadt Innsbruck,
Vertragsbedienstete
und Beamte
Die Rechtsbeziehung zwischen der Stadt Innsbruck als Dienstgeber und
einem städtischen Vertragsbediensteten (Dienstverhältnis) wird gemäß
Bestimmung im Innsbrucker Vertragsbediensteten-Gesetz, dass
Dienstposten für Vertragsbedienstete nur in der zur Bewältigung der
Aufgaben der Stadt Innsbruck zwingend notwendigen Art und Anzahl
vorgesehen sind, nicht berührt.
Hingegen ist im Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz normiert, dass
eine Anstellung auf den für die Verwendung als Beamter vorgesehenen
Dienstposten durch Ernennung zu erfolgen hat. Dies ist nur zulässig,
wenn ein solcher Dienstposten frei ist. Die Anstellung obliegt nach
Beratung im Personalausschuss dem Stadtsenat. Vor Beschlussfassung
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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