Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.113
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Im Zuge einer detaillierten Einschau in den Dienstpostenverteilungsplan
2021 stellte die Kontrollabteilung fest, dass insgesamt 222 Planstellen
keinem städtischen Mitarbeiter zugeordnet waren. Folglich ist beinahe
jeder 8. Dienstposten bzw. sind rd. 13,36 % der vom Gemeinderat
genehmigten Dienstposten (1.662 DP) für das Finanzjahr 2021 ohne
Vollzeitäquivalent im DPVP abgebildet.
Mehr als zwei Drittel, 152 Planstellen, waren entsprechend den
Anmerkungen des Amtes für Personalwesen im vorliegenden
Dienstposten-verteilungsplan als „UNBESEZT“ erfasst. Hiervon sind
wiederum 59 Dienstposten der „Allgemeine Personalreserve“
zuzurechnen.
Der Großteil der 152 unbesetzten Stellen betraf überwiegend den
Bereich Allgemeine Verwaltung mit 102 Dienstposten, klassifiziert nach
den Verwendungsgruppen A (9 DP), B (23 DP), C (28 DP), D (15 DP),
E (3 DP) sowie 7 Planstellen im Bereich Ki (pädagogische Fachkräfte)
und 17 Stellen in der Musikschule der Stadt Innsbruck. Die restlichen
50 „UNBESETZTEN“ Planstellen waren bei der handwerklichen
Verwendung ausgewiesen.
Der Vollständigkeit halber wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass der
Dienstpostenverteilungsplan für das Jahr 2021 insgesamt 60 Planstellen
(das sind 3,61 % der gesamten bewilligten Dienstposten) für die
„Allgemeinen Personalreserve“ vorsah.
Diese vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck bewilligten
Planstellen sind gemäß DPVP den einzelnen Verwendungsgruppen A
(1 DP), B (13 DP), C (12 DP), D (8 DP), E (3 DP), Ki (6 DP), L2A (2 DP),
P1 (4 DP), P2 (3 DP) und P3 (8 DP) zugerechnet worden. Gegenüber
dem Vorjahr hat sich diese um 6 Planstellen erhöht. Überdies ist eine
vollbeschäftigte Bedienstete ohne Zuteilung auf einen Dienstposten
(0 DP = 1 MA) in der „Allgemeinen Personalreserve“ ausgemacht worden
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung bei der „Allgemeinen
Personalreserve“ an, dass das Amt für Personalwesen jene Beschäftigte
mit einer Altersteilzeitvereinbarung (Herabsetzung der regelmäßigen
Wochendienstzeit aufgrund des Alters), welche sich bereits in der
Freizeitphase befinden, hier abbildet (0 DP = 0 MA).
Teilweise handelte es sich bei dieser gemäß Dienstpostenverteilungsplan
aufgezeigten Gruppe von nicht mit MA-Anteilen belegten Dienstposten (1
DP = 0 MA) um Bedienstete, die in Karenzurlaub sind.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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