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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.145

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Monatliche Verwendungszulagen 17E pro Jahr nur VB
im Verhältnis zur Gesamtanzahl
Bezeichnung

2022
(01.03)

2021
(31.12)

2020
(31.12)

2019
(31.12)

2018
(31.12)

2017
(31.12)

VB (abgerechnet)

1610

1640

1740

1554

1464

1540

VB mit
Verwendungszulage

145

142

140

106

83

68

Anteil in %
Verwendungszulage

9,01%

8,66%

8,05%

6,82%

5,67%

4,42%

Die Tabelle machte deutlich, dass die Anzahl an ausbezahlten
Verwendungszulagen merklich anstieg. Dies ist jedoch hauptsächlich auf
die eingeführten sog. Enddienstklassen als auch auf die Fachkarriere
zurückzuführen. Eine Auswertung des Referates „Besoldung“ zeigte,
dass im Jahr 2021 insgesamt 53 Personen die Verwendungszulage für
die Enddienstklassen und 24 Vertragsbedienstete die Verwendungszulage als Fachexperten erhielten. Ein Bezug von beiden erwähnten
Verwendungszulagen ist gemäß den städtischen Vorschriften möglich
und auch vereinzelt praktiziert worden.
Kategorisierung

Die Kontrollabteilung hat daher eine Kategorisierung nach der Höhe der
Verwendungs-zulagen vorgenommen. Die Einteilung erfolgte dabei –
angelehnt an die Leiterzulagenverordnung – nach dem Prozentanteil der
Verwendungszulage am Monatsgehalt eines Beamten der Gehaltsstufe 2
der Dienstklasse V. Bei Teilzeitkräften wurde der Basisbetrag
(B V/2) der Verwendungszulage entsprechend des Beschäftigungsausmaßes aliquotiert und mit der tatsächlich ausbezahlten Verwendungszulage ins Verhältnis gesetzt.
Die anschließende Tabelle zeigt die Anzahl der Vertragsbediensteten, die
eine Verwendungszulage (Lohnart 17E bzw. gem. § 30a Gehaltsgesetz)
am jeweiligen Stichtag zwischen 2017 und 2022 bezogen haben:

Die Kontrollabteilung legte bei der Interpretation der Kategorisierung –
entsprechend dem Prüfauftrag – das Hauptaugenmerk auf die
Verwendungszulagen ab dem Jahr 2018 und beschrieb im nachfolgenden
Berichtsteil (u.a. aus Gründen des Umfangs bzw. Lesbarkeit) einzelne
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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