Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.163

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einem Arbeitnehmer ein erweitertes Urlaubsausmaß von 40
Dienststunden (im Rahmen einer Vollzeittätigkeit) zugestanden hat und
der jeweils entsprechende Zusatzurlaub (bei den Teilzeitkräften mit
Aliquotierung) eingeräumt wurde.
9.7.2 Entlohnung im Amt für Personalwesen
Allgemeines

Die Entlohnung der Belegschaft des Amtes für Personalwesen erfolgte
großteils im Rahmen der allgemein für die Bediensteten des
Stadtmagistrates geltenden Gehaltstafeln. Die Abgeltung von besonderen
Erfordernissen, die mit der Aufgabenstellung in den drei zugehörigen
Referaten einhergingen, wurde mit Hilfe von Zulagen und Nebengebühren
(u. a. Überstundenpauschalen, qualitative Mehrleistung) sowie
sondervertraglichen Vereinbarungen geregelt.

Leiterzulagenverordnung
Empfehlung

Zwei Dienstnehmer wurden im Amt für Personalwesen als Fachexperten
geführt und erhielten somit die Verwendungszulage gemäß der
städtischen Leiterzulagenverordnung.
Ein Fachexperte übernahm im Jahr 2022 während einer
krankheitsbedingten Abwesenheit einer Referentin u.a. Aufgaben der
Referatsleitung und erhielt hierfür (zeitlich begrenzt) zusätzlich eine
aliquotierte Referentenleiterzulage.
Da sowohl die Zulage für Fachexperten als auch für Referenten in der
Leiterzulagenverordnung verankert sind und demnach ein Bezug beider
Zulagen ausgeschlossen wird, empfiehlt die Kontrollabteilung eine
Korrektur im Sinne der städtischen Verordnung.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen.
9.7.2.1 Nebengebühren im Amt für Personalwesen

Einleitung

Wie bereits erwähnt sind die Nebengebühren in der städtischen
Nebengebührenordnung verankert. Hierzu merkte die Kontrollabteilung
an, dass einige Nebengebühren auf die fachspezifischen Erfordernisse
der einzelnen Dienststellen im Magistrat eingehen und historisch
gewachsen sind. Dem Amt für Personalwesen kommt hierbei eine
besondere Rolle zu, da die zugehörigen Beschlüsse, Verordnungen bzw.
Schriftstücke zu diesen (meist qualitativen) Nebengebühren – die immer
noch Anwendung finden – im Amt aufliegen.
Die Einschau der Kontrollabteilung machte deutlich, dass neben
quantitativen Nebengebühren in Form von Überstunden(pauschalen),
qualitative Nebengebühren und auch eine Mischform zwischen einer
qualitativen und quantitativen Zulage (sog. Personalzulage) zur
Auszahlung im Amt für Personalwesen gelangten.
9.7.2.2 Personalzulage im Amt für Personalwesen

Aktengrundlage und
Nachzahlung
Empfehlung

Ein (historischer) Akt bzw. eine Beschlussgrundlage zur Personalzulage
konnte seitens des Amtes für Personalwesen nicht ausfindig gemacht
werden und auch eine Suche im Stadtarchiv (veranlasst durch die
Kontrollabteilung) brachte kein Ergebnis. De facto wird diese Lohnart im

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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