Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.35

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(zu Punkt 23)

Zl. KA-05371/2022
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG DES AMTES
„STANDESAMT UND PERSONENSTANDSANGELEGENHEITEN“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung des Amtes „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom
10.11.2022 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der
Bericht
der
Kontrollabteilung
vom
05.09.2022,
Zl. KA-05371/2022, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird
auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum
Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß den Bestimmungen des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) unter anderem beauftragt, die
Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabteilung
eine stichprobenartige Einschau des zum Prüfungszeitpunkt in der
MA II / Bezirks- und Gemeindeverwaltung geführten Amtes „Standesamt
und Personenstandsangelegenheiten“ vorgenommen.

Prüfungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung sind von
der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
 die Beschreibung und Prüfung der amtseigenen Aufgaben und
Leistungen,
 die Dokumentation der sich ergebenden Fallzahlen,
 die Abbildung der Finanzgebarung des geprüften Amtes sowie
 die Prüfung der Personalgestion
gelegt worden.
Aus diesen Themenschwerpunkten geprüfte Sachverhalte sind in den
Bericht insoweit aufgenommen worden, als sich daraus Beanstandungen
oder Empfehlungen ergeben haben oder ihnen ein besonderer
Informationswert zur Darstellung eines Gesamtbildes bzw. signifikanter
Entwicklungen im Bereich des Amtes zugekommen ist.

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung merkt an, dass die in diesem Bericht gewählten
personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit
und leichteren Lesbarkeit (nur) in einer Geschlechtsform formuliert
werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

Zl. KA-05371/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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