Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.63
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
nachvollziehbar. Für Teilnahmebeiträge im Zusammenhang mit Ausund Weiterbildung wäre dabei die Kontengruppe 728 – Entgelte für
sonstige Leistungen vorgesehen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Wohnungsservice der
MA IV, künftig derartige Auszahlungen über die gemäß Kontierungsleitfaden vorgesehenen Kontengruppen abzuwickeln. Im Anhörungsverfahren sicherte die Fachdienststelle zu, der Anregung der
Kontrollabteilung künftig zu entsprechen.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung weiterführend darüber,
dass diese Aus- und Fortbildungskosten nicht im Fonds 091000 –
Personalausbildung und Fortbildung auf dem dafür vorgesehenen
Konto 729200 – Sonstige Ausgaben Personalausbildung und
Fortbildung (GA) beglichen worden sind. Dieses Konto steht als
„Gebundene Ausgabe“ unter der Anordnungsbefugnis der Leiterin des
Amtes für Personalwesen der MA I.
Die Kontierung über diesen Fonds bzw. dieses Konto brächte zudem
den Vorteil einer teilweisen Vorsteuerabzugsfähigkeit, da dieser Fonds
dem so genannten „gemischten Unternehmensbereich“ mit einem
anteiligen 30 %igen Vorsteuerabzug zugeordnet ist.
In Abstimmung zwischen dem Amt für Wohnungsservice der MA IV
und dem Amt für Personalwesen der MA I regte die Kontrollabteilung
an, Aus- und Fortbildungskosten künftig möglichst vorsteueroptimiert
abzuwickeln. Dies insofern, als derartige Kosten in Zukunft über den
Fonds 091000 abgewickelt werden sollten, zumal dort eine 30 %ige
Vorsteuerabzugsmöglichkeit besteht. Beide betroffene Dienststellen
stimmten der Empfehlung der Kontrollabteilung zu und avisierten eine
künftige Beachtung.
Verstärktes Augenmerk
auf korrekte Erfassung
Zahlungskonditionen
zur Lukrierung Skonto
Vom Amt für Straßenbetrieb der MA III wurde eine Auszahlung über
den Betrag von brutto € 2.508,24 abgewickelt. Dabei gelangten vom
betroffenen Lieferanten Asphalt-Deckschichten für den Zeitraum
03.05.2022 bis 06.05.2022 zur Abrechnung.
Von der Kontrollabteilung wurde bemängelt, dass aufgrund der
zunächst fehlerhaft erfolgten Belegung der Zahlungskonditionen der
vom Lieferanten angebotene 3 %ige Skontoabzug (brutto € 75,25)
nicht lukriert worden wäre. Die Anregung der Kontrollabteilung, die
Auszahlungsanordnung in diesem Punkt noch vor ihrer Begleichung
zu korrigieren, wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin
umgehend aufgegriffen und veranlasst.
Für künftige Auszahlungen empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für
Straßenbetrieb der MA III, der Beanspruchung von angebotenen
Skontoabzugsmöglichkeiten durch die korrekte Erfassung der
spezifischen Zahlungskonditionen erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Die betroffene Fachdienststelle sagte im Anhörungsverfahren zu, die
Anregung der Kontrollabteilung bei künftigen Auszahlungen zu
beachten.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-06961/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
2