Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.66
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Die Kontrollabteilung empfahl der betroffenen Fachdienststelle,
künftige Bestellungen nach Möglichkeit dergestalt abzuwickeln, dass
Mindermengenzuschläge möglichst minimiert bzw. bestenfalls sogar
gänzlich vermieden werden können.
Im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme wurden vom Amt für
Allgemeine Servicedienste die aus seiner Sicht maßgeblichen
abwicklungstechnischen Details beschrieben. Dabei wurde darauf
hingewiesen, dass vordergründig verwaltungsinterne (budgetäre)
Abwicklungsvorschriften für das Zustandekommen der aufgezeigten
Mindermengenzuschläge verantwortlich wären. Wenn an der
Empfehlung der Kontrollabteilung festgehalten werden sollte, müssten
laut Mitteilung der Fachdienststelle im Vorfeld die internen
haushaltsrechtlichen Vorschriften angepasst werden.
In ihrer Anmerkung zur abgegebenen Stellungnahme hielt die
Kontrollabteilung – unter Anführung einer Begründung – ihre
Empfehlung aufrecht.
3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme
Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich auf
den Gebieten des Verkehrswegebaues (Amt für Tiefbau) und der
Grünflächengestaltung (Amt für Grünanlagen) – erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw.
vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt einer
finanziellen Sicherstellung, welche in den überwiegenden Fällen durch
einen Haftbrief (Bankgarantie) abgelöst wird.
Vor Ablauf des Haftbriefes bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des
Stadtmagistrats in der Regel eine gemeinsame Beschau der
besicherten Leistungen durch.
Keine Gewährleistungsbegehung im zweiten
Quartal 2022
Im zweiten Quartal 2022 fand keine Gewährleistungsbegehung statt.
Wie im Rahmen des Berichts zur Belegkontrolle des II. Quartals 2021
erstmals festgehalten, finden aufgrund verlängerter Gewährleistungszeiträume aktuell nur wenige Begehungen statt. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass in absehbarer Zukunft wieder regelmäßig
Begehungen von Projekten des Amtes für Tiefbau sowie des Amtes
für Grünanlagen durchzuführen sein werden.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Mit Neuverlautbarung der „Compliance-Richtlinie für den ordnungsÜbereinstimmung mit den gemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck“ mit Rundschreiben
maßgeblichen Regelungen
des Magistratsdirektors vom 21.12.2017, MagIbk/18234/MD-107,
des BVergG 2018, des
zuletzt geändert mit Rundschreiben des Magistratsdirektors vom
Stadtrechtes und der
28.02.2020, MagIbk/30645/MD-RS/11, wurden u.a. allgemeine
Compliance Richtlinie
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Zl. KA-06961/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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