Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.141
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3.
Dem Stadtsenat ist alle zwei Monate
über die Entwicklung der Vormerkungen und den Stand der Zuteilungen zu
berichten. Nach 6 Monaten ab Inkrafttreten ist eine Evaluierung vorzunehmen und dem Stadtsenat vorzulegen.
Mag. Krackl, Dengg und Appler, eigenhändig
Ich habe Bgm. Willi einen Abänderungsantrag überreicht, welcher nicht versendet
wurde. Vielleicht diskutieren wir über das
Thema nicht mehr, da es große Überschneidungen gibt, über die wir noch einmal sprechen möchten bzw. ob wir uns weiter annähern können. Das Thema soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates behandelt
werden.
GR Mag. Plach: Ich stelle folgenden Abänderungsantrag von:
Der Gemeinderat beschließt die beiliegenden Richtlinien für die Vergabe von geförderten Mietwohnungen und setzt diese mit
01.01.2023 in Kraft.
Mag. Plach, eigenhändig
Wie bereits besprochen, beantrage ich
die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes gemäß § 32 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) auf die nächste Sitzung des Gemeinderates.
GR Onay: Das sind sehr erfreuliche Entwicklungen. Bereits beim letzten Workshop
habe ich gesagt, dass es der falsche Weg
ist, wenn man mit dem Kopf durch die Wand
will. Es liegen unterschiedliche Stellungnahmen von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, der Mag.Abt. IV, Wohnungsvergabe, und ExpertInnen vor. Reden wir darüber. Ein Monat ist
ein guter Zeitrahmen, um etwas zu überdenken und noch einmal darüber nachzudenken.
Wir sind bereit mitzudiskutieren, um eine ordentliche Lösung herbeizuführen. Danke für
das Einlenken. Ich freue mich auf die
nächste Sitzung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck.
Bgm. Willi: Beim nächsten Workshop zum
Thema Mittelstand wäre es sinnvoll, die Abänderungsanträge mitzudiskutieren.
GR-Sitzung 24.11.2022
Beschluss (einstimmig):
Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde wird
die Behandlung der vorstehend angeführten
Abänderungsanträge zum beiliegenden Antrag von GR Mag. Krackl, eingebracht in der
Gemeinderatssitzung am 14.07.2022, behandelt im Stadtsenat am 16.11.2022 bis
zur nächsten Sitzung des Gemeinderates
zurückgestellt.
52.
Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen
52.1
MagIbk/41563/GfGR-AF/97/2022
Stadt Innsbruck, Unterbringung
von Geflüchteten (Bgm.Stellv. Lassenberger)
Bgm. Willi: Die von Bgm.-Stellv. Lassenberger und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Anfrage (Seite 1054)
wird gemäß Beilage beantwortet und in der
Sitzung verlesen.
Die Beantwortung der dringenden Anfrage
gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 09.11.2022
wurde den Gemeinderatsmitgliedern im geschützten Bereich der Homepage der Stadt
Innsbruck vor Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 2 Stunden.
52.2
MagIbk/41563/GfGR-AF/98/2022
Wohnbebauung Campagne Reichenau, Besiedelung (Bgm.Stellv. Lassenberger)
Bgm. Willi: Die von Bgm.-Stellv. Lassenberger und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Anfrage (Seite 1054)
wird gemäß Beilage beantwortet und in der
Sitzung verlesen.
Die Beantwortung der dringenden Anfrage
gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 21.11.2022
wurde den Gemeinderatsmitgliedern im geschützten Bereich der Homepage der Stadt
Innsbruck vor Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.