Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.187

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3.4 Einnahmen (Einzahlungen) aus dem Amtsbetrieb
Bereichsweiser
Überblick

Die im Zuge des Amtsbetriebes erwirtschafteten Einnahmen verteilen sich
auf die folgenden Bereiche:
 Kostenersatz (des Landes) für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz
 Kostenersatz (des Bundes) für die Führung der Wählerevidenz
 Verwaltungsabgaben aus den Amtstätigkeiten
 Kommissionsgebühren betreffend so genannte „Außentrauungen“
3.4.1 Kostenersatz Führung Staatsbürgerschaftsevidenz

Vereinnahmungsbeträge 2021 und 2020

Die im UA 022010 – Standesamt in den Jahren 2021 und 2020 über das
Konto 816000 – Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen
vereinnahmten Beträge (2021: € 30.286,44; 2020: € 30.112,38) stehen
inhaltlich im Zusammenhang mit dem Kostenersatz für die Führung der
Staatsbürgerschaftsevidenz. Dies auf der Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 – StbG.
Ausgehend von den maßgeblichen Berechnungsparametern (Anzahl der
verzeichneten Personen, Bauschbetrag für jedes begonnene Hundert der
in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen) waren die zur
Vereinnahmung
gelangten
Beträge für die
Kontrollabteilung
nachvollziehbar.
3.4.2 Kostenersatz Führung Wählerevidenz

Vereinnahmungsbetrag
2020

Im UA 024010 – Wählerevidenz scheint auf dem Konto 816000 –
Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen im RA 2020 ein
(Gesamt-)Betrag von € 80.239,70 auf.
Diese Einnahmen stehen im Zusammenhang mit der Führung der
Wählerevidenz auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des
Wählerevidenzgesetzes
(WEviG)
und
des
EuropaWählerevidenzgesetzes (EuWEG).
Der im Jahr 2020 insgesamt eingenommene Betrag von € 80.239,70 setzt
sich aus dem Kostenersatz für das Jahr 2017 (€ 45.022,50) und jenem für
das Jahr 2018 (€ 35.217,20) zusammen. Der wesentliche Grund für die
doch deutliche betragliche Reduktion lag darin, dass der vormals
wertangepasste Betrag von € 0,50 je erfasster Person ab dem Jahr 2018
auf einen Betrag von € 0,40 reduziert worden ist.
Insgesamt waren die von der Stadt Innsbruck vereinnahmten Beträge
sowie die zur Berechnung herangezogenen Werte (Pauschale pro Einheit
sowie Bemessungsgrundlage) für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.

Vereinnahmungsbetrag
2021 – Empfehlung

Zl. KA-05371/2022

Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung darüber, dass im
Rechnungsjahr 2021 im betroffenen UA 024010 – Wählerevidenz kein
entsprechender Zahlungseingang für die Führung der Wählerevidenz/
EU-Wählerevidenz im Jahr 2019 zu verzeichnen war.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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