Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.198
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Die von der Kontrollabteilung in diesem Detailbereich vorgenommene
Einschau ergab keinerlei Auffälligkeiten. Die mit Trauungsbefugnis
ausgestatteten Bediensteten des Referates Standesamt und
Staatsbürgerschaft wurden anhand dieser Vorgaben besoldet. Auch die
Kontrolle der in diesem Zusammenhang stehenden Überstundenauszahlungen des Jahres 2021 für die Trauungsdienste an Samstagvormittagen waren für die Kontrollabteilung vollständig nachvollziehbar.
Bekleidungsgeld –
Empfehlung
Den Trauungs-Bediensteten wird einmal jährlich ein (sozialversicherungsund lohnsteuerpflichtiges) Bekleidungsgeld in einer pauschalen Höhe von
brutto € 983,20 ausbezahlt.
Im Hinblick auf die (pauschale) Höhe dieses Bekleidungsgeldes war für
die Kontrollabteilung auffällig, dass dieses bei rückblickender Betrachtung
seit dem Jahr 2008 diese betragliche Höhe aufweist und somit
offenbar seither nicht mehr wertangepasst worden ist.
Nachdem offensichtlich seit dem Jahr 2008 hinsichtlich des
Bekleidungsgeldes für Trauungs-Bedienstete keine Wertanpassung mehr
vorgenommen worden ist, regte die Kontrollabteilung beim Amt für
Personalwesen der MA I in Abstimmung mit dem Amt „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“ der MA II an, eine Valorisierung
anzudenken. Zudem wäre aus Sicht der Kontrollabteilung auch ein Modus
für allfällige künftige Wertanpassungen ins Auge zu fassen und
festzulegen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte das Amt für Personalwesen der MA I,
dass bei der nächsten Valorisierung und der damit verbundenen Vorlage
an die zuständigen Gremien, ein besonderes Augenmerk auf die
Valorisierung der Bekleidungspauschale gelegt werden würde.
Trauungsassistenz –
Prüfung Abrechnung
2021 –
Empfehlung
Als Unterstützung für den jeweiligen Trauungs-Bediensteten ist ein so
genannter „Trauungsassistenz-Dienst“ eingerichtet. Zu den Hauptaufgaben des Assistenz-Dienstes zählen dabei insbesondere das Sammeln
und Geleiten der Hochzeitsgesellschaft in den Trauungs-Saal, die
Aufnahme der Personalien der Trauzeugen, Vorbereitung und Freigabe
des Trauungs-Saals für die nächste Trauung etc.
Für die Assistenz-Dienstleistung kommt seit dem Jahr 2008 zur
Entlohnung der Samstags-Dienste eine Pauschalvergütungsregelung zur
Anwendung. Dies insofern, als für bis zu 5 Trauungen die Pauschale
„Trauungsassistenz klein“ (Wertstand im Jahr 2021: brutto € 72,89) bzw.
ab 6 Trauungen die Pauschale „Trauungsassistenz groß“ (Wertstand im
Jahr 2021: brutto: € 109,37) zur Auszahlung an Dienst leistende
MitarbeiterInnen gelangt.
Die von der Kontrollabteilung in diesem Bereich vorgenommene
Detailprüfung im Hinblick auf das Jahr 2021 bestätigte das vorgesehene
Besoldungs-Procedere.
In einem Fall stellte die Kontrollabteilung fest, dass die vorgesehene
Pauschale (Trauungsassistenz groß in Höhe von brutto € 109,37) an die
betroffene Bedienstete – wohl irrtümlich – nicht zur Auszahlung gelangt
ist.
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Zl. KA-05371/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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