Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.219
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Im Rahmen des Eröffnungsgespräches teilte die Leiterin des Amtes für
Personalwesen der Kontrollabteilung unabhängig davon mit, dass die
Erarbeitung eines neuen Gehaltssystems (unter Berücksichtigung einer
marktkonformen Bezahlung) für die Stadt Innsbruck einer ihrer künftigen
Aufgaben darstellen werde.
Auch ist im vorliegenden Arbeitsübereinkommen der Innsbrucker
Stadtregierung der Wille im Hinblick auf die Umsetzung eines Systems
zur Lohntransparenz im Einvernehmen mit der Personalvertretung
verankert. Im Allgemeinen steht der Stadt Innsbruck v.a. aufgrund
gesetzlich definierter Reglements faktisch ein transparentes und
nachvollziehbares Gehaltssystem zur Verfügung. Durch die in den
letzten Jahren vermehrte Ausgestaltung sondervertraglicher Regelungen
für offensichtlich sonderentgeltbegründete Tätigkeiten städtischer
Mitarbeiter, welche sich teils signifikant auf die Höhe einzelner
Gehaltsbestandteile auswirk(t)en, könnte das derzeit bestehende
Gehaltsmodell der Stadt Innsbruck für bestimmte Personen(gruppen)
aus dem Gleichgewicht geraten. In diesem Zusammenhang hat die
Kontrollabteilung auf ihre unter Kapitel 9 Sonderverträge getroffenen
Feststellungen und Beanstandungen verwiesen.
3.5 Funktionsmatrix
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Funktionsmatrix
Unterlagenbereitstellung
Einleitend hat die Kontrollabteilung festgehalten, dass ihr auch
diesbezügliche Unterlagen vom Amt für Personalwesen (erst) am
12.04.2022 überlassen worden sind. Dies war insofern erwähnenswert,
da der hierfür zuständige Mitarbeiter des Büros der Magistratsdirektion
seinerseits die Daten bereits am 17.03.2022 dem betreffenden Amt zur
weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt hat.
Funktionsmatrix
Gegenwartsbezogenheit
In seinen Ausführungen teilte der städtische Bedienstete u.a. mit, dass
„… die Funktionsmatrizen Lücken aufweisen… es hat viele
Änderungen (v.a. starke Personalfluktuation, organisatorische
Änderungen, wie das neu geschaffene Referat „Dienstrecht“)
gegeben, die aber noch nicht in den Aufgabenzeiten abgebildet
worden sind …
die Auswertung aus der Organisationsdatenbank erlaubt es nicht,
eine konkrete Sicht auf Monate mit unterschiedlichen
Aufgabenzeiten pro MitarbeiterIn zu bekommen – es ist lediglich
eine aufsummierte Stundenanzahl … möglich …
die Aufgabenzeiten im Referat „Dienstrecht“ beginnen bei allen
MitarbeiterInnen mit dem Zeitpunkt der Neueinführung des
Referates (September 2020), obwohl manche davor in einem
anderen Referat tätig waren …
der
derzeitige
Personalstand
abgebildet
wird.
D.h.,
ausgeschiedene, in Karenz befindliche oder gewechselte o.ä.m.
MitarbeiterInnen scheinen nicht auf …“
Funktionsmatrix
Referat
„Personalwesen“
Empfehlung
Den zur Verfügung gestellten Unterlagen nach waren dem Referat
„Personalwesen“ insgesamt 13 städtische Bedienstete zur Dienstleistung
zugewiesen. Davon waren drei Mitarbeiter in Teilzeit und neun
Mitarbeiter in Vollzeit. Das Beschäftigungsausmaß der Leiterin des
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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