Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.222
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Im Rahmen der diesjährigen Einschau stellte die Kontrollabteilung fest,
dass der ihr seinerzeit ausgehändigte Bericht in der Zwischenzeit keine
Änderungen erfahren hat und somit die Risiken des Magistrates der Stadt
Innsbruck nach wie vor zum Zeitpunkt 05.06.2019 ausgewiesen bzw.
bewertet sind. Auch zeigte die Durchsicht des Dokumentes, dass bisher
die damals (wenigen) von der Kontrollabteilung aufgezeigten
Abweichungen noch nicht bereinigt worden sind.
Evaluierung
2018/2019
Für eine neuerliche (und damit zweite) Evaluierung der Risiken auf ihre
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität hin, ist den Führungskräften der
Stadt Innsbruck das erste Quartal des Jahres 2019 bereitgehalten
worden (Rundschreiben des Magistratsdirektors vom 20.12.2018,
Zl. MagIbk/8743/MD-SO/4 - Beginn des Evaluierungszeitraums
2018/19).
In Bezug auf das Ergebnis der zweiten Evaluierung hat sich gezeigt, dass
die Risikoanalyse für den Evaluierungszeitraum 2018/19 nicht
abgeschlossen worden ist.
Evaluierung
Rechnungshof
Im Zuge der aktuellen Prüfung konstatierte das Prüforgan, dass im
Geschäfts- und Vorgangsbearbeitungsprogramm der Stadt Innsbruck
(ActaNova) zwar ein Akt mit der Benennung „Erinnerung an Evaluierung
2018/19“ angelegt und eine Zahl MagIbk/8743/MD-SO/5 vergeben
wurde, in diesem Akt jedoch keine Schriftstücke vorhanden bzw. verortet
worden sind.
Weitere Recherchen haben ergeben, dass mit Datum 24.01.2022 ein
weiteres Rundschreiben der Magistratsdirektion, Zl. MagIbk/8743/MDSO/6, an sämtliche Abteilungs- und Stabstellenleitungen übermittelt
worden ist. Die Dienststellen sind davon in Kenntnis gesetzt worden,
dass „derzeit grundlegende und auch notwendige Anpassungen
durchgeführt werden, womit das Ziel von besser abgestimmten und
bewertbaren Risiken erreicht wird“. Dieser Arbeitsvorgang war auf
Empfehlungen
des
Rechnungshofes
(Bericht
„Korruptionspräventionssysteme in den Städten Graz, Innsbruck und Salzburg“, im
August 2020) zurückzuführen.
Evaluierung
2021/2022
Darüber hinaus war dem gegenständlichen Rundschreiben zu
entnehmen, dass aufgrund der „gerade intensiv durchgeführten (Vor-)
Arbeiten der Beginn des Evaluierungszeitraums 2021/22 … auf das erste
Quartal des Jahres 2022“ zurückgestellt wurde. Über die weiteren
Schritte werde „rechtzeitig, voraussichtlich im Laufe des Februars …“
informiert. Ein diesbezügliches Schreiben war zum Prüfungszeitpunkt
(Juni 2022) noch nicht erfolgt.
Dienststellenspezifisches
Risikomanagement
In Anbetracht der zuvor getätigten Ausführungen hat die
Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Einschau das zum Prüfungszeitpunkt
April 2022 vorhandene, dienststellenspezifische Risikomanagement
einer Kontrolle auf Bestehen und Aktualisierung unterzogen. Hierbei war
jedoch zu beachten, dass dem Risikomanagement-Bericht die damals
geltende Organisationsstruktur des Jahres 2018 zugrunde gelegt wurde.
Infolgedessen scheint das im Jahr 2020 neu geschaffene Referat
„Dienstrecht“ nicht auf.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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