Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.237
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Letztlich hielt die Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit fest, dass die
ihr übermittelten Unterlagen weder Angebote noch dokumentierte,
unverbindliche Preisauskünfte enthalten haben.
(Nach-)Besetzung
FinanzdirektorIn
Am 01.07.2021 ist die Stelle des Leiters der MA IV mit einem externen
Stellenbewerber besetzt worden. Die Bestellung wurde vom StS am
23.06.2021 mit Wirkung auf fünf Jahre, somit bis zum 30.06.2026,
ausgesprochen. Der nun städtische Vertragsbedienstete des höheren
Dienstes
stand
zum
Prüfungszeitpunkt
der
betreffenden
Magistratsabteilung als Abteilungsleiter vor und war zudem,
entsprechend einer Entscheidung des Herrn Bürgermeisters, seit
01.05.2022 mit der Stellvertretung der Magistratsdirektorin ausgestattet.
Der vorhergehende Leiter dieser Magistratsabteilung hat lediglich vom
01.06.2020 bis 30.06.2021 seinen Dienst bei der Stadt Innsbruck
versehen.
7.4 Beratungsaufwand 2020
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Unterlagenbereitstellung
Beratungsaufwand
2020
Mit Schreiben vom 28.04.2022 hat die Leiterin des Amtes für
Personalwesen ihren Vorgänger um Mitteilung ersucht, „wo im Amt die
Verträge mit den Agenturen aufbewahrt werden …“. Laut erhaltener
Auskunft ihres Mitarbeiters sind in den vorliegenden Recruiting-Akten
größtenteils keine Verträge und Rechnungen seit 2016 (bis zum Beginn
ihrer Amtszeit am 01.09.2020) enthalten.
Daraufhin hat der ehemalige Vorstand des Amtes für Personalwesen
geantwortet, dass er sich an formelle Vertragswerke mit Unternehmen,
die bei der Auswahl von Führungskräften unterstützt haben, nicht
erinnere. Der jeweilige Auftrag sei mittels ‚Bestellung‘ auf Grund eines
konkreten Angebotes erteilt und dann abgerechnet worden.
Verbuchung
Beratungsaufwand
2020
Wie bereits erwähnt sind die Beratungskosten des Finanzjahres 2020
fälschlicherweise nicht auf das hierfür vorgesehene städtische
Sachkonto 640000 – Rechts- und Beratungsaufwand (DK), sondern auf
das Sachkonto 728000 – Entgelte für sonstige Leistungen (DK) des
Fonds 011010 – Personalwesen verbucht worden. Demzufolge wurde
das gegenständliche Sachkonto von der Kontrollabteilung mit Fokus auf
jene Beratungskosten ausgewertet, die von Personalberatungsagenturen in Rechnung gestellt worden sind. Dieser Prüfschritt
offenbarte, dass die Stadt Innsbruck im Jahr 2020 mit zwei
Personalbeschaffungsunternehmen
Geschäftsbeziehungen
eingegangen ist, zum einen mit der bereits mehrfach erwähnten Unternehmensberatung GmbH und zum anderen mit einem Personal- und
Managementberatungsunternehmen.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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