Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.239

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Unternehmensberatung GmbH der Zuschlag erteilt. Das Auftragsschreiben an die Gesellschaft wurde der Kontrollabteilung nicht
übermittelt.
Wahl eines
aussagekräftigen
Buchungstextes
Beratungsleistungen
MagistratsdirektorIn

Mit Datum 20.10.2020 wurde der Stadt Innsbruck zusätzlich zur
vereinbarten Honorarnote (netto € 7.850,00) ein Mehraufwand iZm
Vorselektion und Absagen sowie ein „Hearingmehraufwand“ von ca. 10
Stunden verrechnet. Anmerkungen hierüber waren den der
Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht zu
entnehmen.
Im Zuge ihrer Einschau stelle das Prüforgan des Weiteren fest, dass der
in der Rechnung ausgewiesenen Mehraufwand von netto € 2.000,00
einer gesonderten Verbuchung zugeführt wurde. Dabei war auffällig,
dass diese Zusatzkosten auf dem Sachkonto 728000 – Entgelte für
sonstige Leistungen (DK) mit dem Buchungstext „Potentialanalyse der
Pos. MagistratsdirektorIn“ erfasst worden sind. Aus diesem
Buchungstext ließ sich nur schwer der konkrete Inhalt des zu Grunde
liegenden Geschäftsvorganges erkennen. Gleichfalls waren die
vereinten Geschäftsfälle „Vorgespräche inkl. Insights Potenzialanalysen
und Berichterstattung pro Kandidat sowie Durchführung des Hearings“ in
der städtischen Buchhaltung mit dem nach Ansicht der Kontrollabteilung
unbefriedigenden Buchungstext „Hearing“ belegt.
Die Kontrollabteilung hat dem Amt für Personalwesen empfohlen, stets
einen aussagekräftigen Buchungstext zu wählen, um rückblickend eine
naheliegende Information über den Inhalt des gebuchten
Geschäftsvorganges zu erhalten. Auch wurde auf die unter Pkt. 5 Besondere Anweisungen für die buchhalterische und kassenwirksame
Abwicklung der Verfügung „Vollzug Voranschlag 2021“ der MA IV vom
16.12.2020 festgehaltenen Ausführungen verwiesen. Diese normierten,
dass zum einen „… bei der Verbuchung von Geschäftsfällen besonders
auf ausreichend klare Textierung … zu achten und zum anderen
„sämtlichen Buchungen ein dementsprechender Beleg elektronisch in
GeOrg beizufügen ist, der eine Kontrolle der erfassten Daten ermöglicht
…“.
Laut Stellungnahme des Amtes für Personalwesen wird der Empfehlung
der Kontrollabteilung entsprochen und wurde diesbezüglich bereits eine
angemessene Dienstanweisung erteilt.

(Nach-)Besetzung
MagistratsdirektorIn

Die Bestellung der neuen Magistratsdirektorin ist mit Wirkung vom
01.02.2021 vollzogen worden, wodurch die Leitung des inneren Dienstes
des Magistrates der Stadt Innsbruck nach rd. 10 Monaten
stadtrechtskonform (nach-)besetzt wurde. Der diesbezügliche StSBeschluss datiert vom 21.10.2020.
Vorstand/Vorständin Amt für Verkehrsplanung, Umwelt

Unterlagenbereitstellung
Beratungsleistungen
Amt für Verkehrsplanung/Umwelt

Betreffend das Ausschreibungsverfahren für die (Nach-)Besetzung des
Amtes für Verkehrsplanung, Umwelt sind der Kontrollabteilung ein
Angebot vom 23.01.2020 sowie zwei Rechnungen mit Datum vom
14.01.2020 und 07.02.2020 überreicht worden.

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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