Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.241

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Für beide Recruiting-Projekte wurden der Stadt Innsbruck Insertionskosten für Online-Medien sowie Kosten für Inserate auf den unternehmereigenen Veröffentlichungs-Kanälen in Höhe von jeweils brutto
€ 2.880,00 in Rechnung gestellt. Zudem sind der Gebietskörperschaft
iZm mit dem Dienstposten Vorständin/Vorstand für das Amt für
Personalwesen Ausgaben für Print-Inserate in Höhe von brutto
€ 2.143,26 verrechnet worden. Die Rechnungen datieren vom
20.02.2020 (FinanzdirektorIn) und 16.03.2020 (Amtsvorstand/
Amtsvorständin Amt für Personalwesen) und sind am 04.03.2020 und
19.03.2020 an das Personal- und Managementberatungsunternehmen
bezahlt worden.
Am 08.06.2020 hat das externe Beratungsunternehmen für die
Begleitung der Personalauswahlverfahren letztlich um Überweisung von
brutto € 16.800,00 (Finanzdirektor/in) und brutto € 13.800,00 (Amt für
Personalwesen) ersucht, die Zahlung des Gesamtbetrages von somit
brutto € 30.600,00 durch die Stadt Innsbruck erfolgte zum 23.06.2020.
(Nach-)Besetzung
Finanzdirektor/in

In Zusammenschau der Bewerbungen und der Ergebnisse des Hearings
sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben hat der StS in
seiner Sitzung vom 29.04.2020 den (damals neuen) Finanzdirektor bzw.
Leiter der MA IV mit Wirkung vom 01.06.2020 bestellt. Im Hinblick auf die
Dauer seines Wirkens in der Stadt Innsbruck wurde auf die
vorangegangenen Ausführungen der Kontrollabteilung verwiesen.

(Nach-)Besetzung
Amt für
Personalwesen

Die neue Leiterin des Amtes für Personalwesen ist vom StS am
03.06.2020 mit Wirkung vom 01.09.2020 für fünf Jahre, somit bis zum
31.08.2025, bestellt worden.

Archivierung
Empfehlung

Im Zusammenhang mit der Archivierung von Dokumenten wurde der
Leiterin des Amtes für Personalwesen resümierend empfohlen, künftig
um eine vollständige, rückwirkend kontrollierbare, systematische
Speicherung von Dokumenten und Daten bemüht zu sein. Unter
anderem auch deswegen, da sie die Arbeitsgrundlage für städtische
Mitarbeiter und eine rechtliche Sicherheit bezüglich Verwaltungsorganen
und den Gesetzgebern darstellt.
In ihrer Stellungnahme erklärte das Amt für Personalwesen, dass es der
betreffenden Dienststelle u.a. „ein inhärentes Anliegen ist, eine
fortschreitende Digitalisierung des Amtes hin zu einem digitalen
Personaldaten- und -aktensystem vorzunehmen, damit der Rückstand im
Hinblick auf die analoge Arbeitsweise sukzessive Besserung erfährt …“.
8 Dienstposten- und Stellenplan Stadt Innsbruck
8.1 (Rechts-)Grundlagen

VRV 2015

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV)
verpflichtet Gebietskörperschaften (Länder und Gemeinden) Dienstpostenpläne und Stellenpläne als Basis für die Veranschlagung der
Personalausgaben der Beamten, der Vertragsbediensteten und der
ständigen sonstigen Bediensteten zu erstellen.

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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