Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.243

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Die Beamten der allgemeinen Verwaltung werden nach der Art ihrer
Ausbildung und Verwendung folgenden Verwendungsgruppen
zugewiesen:






Verwendungsgruppe A für den höheren Dienst,
Verwendungsgruppe B für den gehobenen Dienst,
Verwendungsgruppe C für den Fachdienst,
Verwendungsgruppe D für den mittleren Dienst,
Verwendungsgruppe E für den Hilfsdienst.

Die pragmatisierten Bediensteten (Beamte) in handwerklicher
Verwendung werden nach der Art ihrer Ausbildung und Verwendung
folgenden Verwendungsgruppen zugewiesen:






Verwendungsgruppe P 1, Facharbeiter in besonderer Verwendung,
Verwendungsgruppe P 2, Facharbeiter als Vorarbeiter oder
Spezialarbeiter,
Verwendungsgruppe P 3, Facharbeiter, die in ihrem Fach verwendet
werden,
Verwendungsgruppe P 4, angelernte Arbeiter,
Verwendungsgruppe P 5, ungelernte Arbeiter einschließlich
Reinigungskräfte.

Der Dienstzweig der Erzieher an den städtischen Kinderheimen wird der
Verwendungsgruppe L 3 zugewiesen.
I-VBG

Auch nach dem Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz dürfen Dienstposten für Vertragsbedienstete ebenfalls nur in der zur Bewältigung der
Aufgaben der Stadt Innsbruck zwingend notwendigen Art und Anzahl
vorgesehen werden.
Entsprechend dem I-VBG gelten die aufgrund des I-GBG geregelten
Erfordernisse für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung als
Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des
Entlohnungsschemas I.
Zufolge des I-VBG gelten die aufgrund des I-GBG geregelten
Erfordernisse für die Beamten in handwerklicher Verwendung als
Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des
Entlohnungsschemas II.
Das I-VBG sieht zudem Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete an
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, wie beispielsweise für
Pädagogische Fachkräfte vor. Pädagogische Fachkräfte sind in das
Entlohnungsschema ki mit den Entlohnungsgruppen ki1 und ki2
einzureihen.

Musikschullehrer

Musikschullehrer an der Musikschule Innsbruck werden auf Grundlage
des städtischen Entlohnungsschemas für Lehrer vergütet, welches
unwesentlich vom Besoldungsschema der Landesmusiklehrer Tirols
gemäß Musiklehrerpersonen Dienstrechtsgesetz und jenem des Bundes
abweicht. Im Dienstpostenplan und Stellenplan der Stadt Innsbruck
werden die betreffenden Musikschullehrer unter den Verwendungsgruppen L1, L2a und L2b ausgewiesen.

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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