Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.257
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Diese Bediensteten sind teils seit Jahren in diesen Dienststellen tätig,
sodass diese Dienstposten entsprechend auch im Dienstpostenplan 2022
ausgewiesen werden müssen, damit jeder Person auch im
Dienstpostenverteilungsplan ein Dienstposten zugewiesen werden kann.
Dies war auch notwendig, um die strategische SAP Plattform der Stadt
Innsbruck um die Bereiche Organisationsmanagement und Personaladministration, in welcher zukünftig der Dienstpostenplan bzw. die
Dienstpostenverwaltung gewartet wird, im Amt für Personalwesen
umsetzen zu können.
Nach Auskunft der Vorständin des Amtes für Personalwesen bedurfte es
hierzu drei Schritte zur Sanierung. Vorerst Dienstpostenwahrheit
innerhalb der Magistratsabteilung und dann im Amt.
überplanmäßige
Besetzungen in einzelnen Dienststellen
Die größten Abweichungen wurden hierbei beispielsweise in der
Geschäftsstelle Corona-Servicedienste (- 3,250 VZÄ), im Amt für Schule
und Bildung (- 2,585 VZÄ), im Amt für IT und Kommunikationstechnik
(- 2,025 VZÄ), im Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
(- 1,625 VZÄ) oder im Amt für Kinder- und Jugendhilfe
(- 1,450 VZÄ) sowie im Amt für Standesamt und Personenstandsangelegenheiten (- 1,375 VZÄ) ausgemacht.
Weitere vertiefte Recherchen der Kontrollabteilung zeigten zudem, dass
aufgrund stark ansteigender Zahl von Teilzeitkräften im Stadtmagistrat
Innsbruck in den betreffenden Magistratsabteilungen in Bezug auf einige
Verwendungsgruppen überplanmäßige Belegungen erfolgten.
Beispielhaft angeführt sei die Magistratsabteilung V, die in mehreren
Entlohnungsgruppen summarische Überbesetzungen aufwies. Im Detail
stellte die Kontrollabteilung in den folgenden Bereichen E
(- 17,391 VZÄ), L2A (- 18,553 VZÄ), P1 (- 3,000 VZÄ) und P4
(- 2,000 VZÄ) negative rechnerische Werte (VZÄ) fest. Die Gesamtsumme wurde aber – wie bereits erwähnt – eingehalten.
Daneben waren auch in der Magistratsabteilung II in den
Verwendungsgruppen B und D höhere MA-Anteile als zur Verfügung
stehende Dienstposten im Ausmaß von - 3,600 VZÄ bzw. - 3,250 VZÄ zu
verzeichnen.
Ferner gab es auch in der Entlohnungsgruppe B der Allgemeinen
Verwaltung der städtischen Abteilung I überplanmäßige Belegungen in
Höhe von - 3,650 VZÄ.
Der MA III wurden zur Erfüllung ihrer handwerklichen Aufgaben
insgesamt 61 Dienstposten des Dienstzweiges P4 zuerkannt. Gemäß
Dienstpostenverteilungsplan zum 31.12.2021 wurden diesen im
Gesamten 64,850 MA-Anteile zugerechnet.
Der vorstehende Dienstpostenverteilungsplan des Finanzjahres 2021
bildet als eigene Kategorie eine „Allgemeine Personalreserve“ von
insgesamt 60 beschlossenen Dienstposten ab. Die Kontrollabteilung
stellte hierbei fest, dass eine zur Dienstleistung zugewiesene städtische
vollbeschäftigte Arbeitnehmerin der „Allgemeinen Personalreserve“
zugeteilt wurde. Sohin standen dem Amt für Personalwesen zum Stichtag
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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