Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.26

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letzten Zeit andere Dinge viel mehr interessieren.
Der Herr Bürgermeister kann aber sicher
nicht ruhig schlafen, wenn Personen in seinem Dunstkreis vielleicht ihr Amt verlieren
könnten. Dafür werden Kartenspieltricks angewandt, die eigentlich gar nicht mehr dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) entsprechen. Das wird die Gemeindeaufsichtsbehörde des Landes Tirol
aber noch feststellen, denn wir haben dort
eine Beschwerde eingebracht.
Letztendlich muss ich sagen, Herr Bürgermeister, dass Deine Prioritäten vollkommen
falsch gesetzt sind. Ich darf daher nicht unerwähnt lassen, dass wir jenen danken
müssen, die sich ehrenamtlich das ganze
Jahr für Obdachlose einsetzen. Alle kennen
Reini Happ, der immer wieder Aktionen ins
Leben ruft, gerade werden Schlafsäcke gesucht. Lebensmittelsammlungen werden oft
durchgeführt. Solche Dinge sollten eigentlich gar nicht notwendig sein, wenn sich die
Stadt Innsbruck auf jene Aufgaben besinnt,
die sie eigentlich wahrnehmen sollte. Die
Fürsorgepflicht ist auch für die Schwächsten
der Gesellschaft wahrzunehmen, denn dann
wären Sozialvereine in der großen Anzahl
sicher nicht notwendig.
Herr Bürgermeister, gehe einmal in Dich,
denke darüber nach, was Du gegen das
Problem, das heute in der "Aktuellen
Stunde" angesprochen wurde, getan hast.
Wenn Du ganz ehrlich bist - Du musst es ja
nicht zugeben -, musst Du erkennen, dass
Du so gut wie gar nichts getan hast, weil es
Dich nicht interessiert. Danke!
Bgm. Willi: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich darf mich von den ZuhörerInnen von FREIRAD verabschieden und
für die Übertragung bedanken. Die "Aktuelle
Stunde" ist damit beendet.
Bgm. Willi unterbricht um 10:35 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um
11:10 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder fort. Er übergibt den Vorsitz
an Bgm.-Stellv. Lassenberger.

GR-Sitzung 24.11.2022

11.

MagIbk/40905/SV-ANF/328/1
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
(Delegationsvereinbarung), halbjährlicher Bericht

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den gegenständlichen Bericht der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, vom 07.11.2022 betreffend die gemäß der Delegationsverfügung vom 15.07.2021 dem Bürgermeister
übertragenen Verordnungen nach § 94d
Straßenverkehrsordnung 1960, zur Kenntnis.
12.

Zl. 17755/2022
Hauptwohnsitzkampagne 2023

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
13.

IV 15932/2022
Verordnung über die Aussetzung
der Abfallgebührenerhöhung für
das Jahr 2023

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2022,
die beiliegende Verordnung über die Aussetzung der Abfallgebührenerhöhung für
das Jahr 2023 zu beschließen.
GR Mayer: Ich finde diesen Beschluss sehr
positiv. Es wäre schön gewesen, wenn wir
die Erhöhung der Friedhofsgebühren auch
ausgesetzt hätten.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
16.11.2022 (Seite 962) wird angenommen.