Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.279

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Gesamtsumme im Schema I und III eine minimale rechnerische Differenz
von zwei Dienstposten aufwies.
In diesem Sinne hat der Personalausschuss die Empfehlung an den
Stadtsenat ausgesprochen, u.a. die Zahlen des Entwurfes des
Dienstpostenplanes 2023 durch das Amt für Personalwesen auf
Richtigkeit zu überprüfen bzw. gegebenenfalls zu ändern und in den
Gemeinderatsklubs gemeinsam mit Vertretern der ZPV I zu präsentieren.
Von Seiten des Amtes für Personalwesen wurde dieser Empfehlung
entsprochen.
Der
überarbeitete
Dienstpostenplan
2023
(I-13283/2021/PA) vom 02.10.2021 wies gemäß Prüfunterlagen nun eine
Gesamtsumme von 1.901 Dienstposten aus. Auffallend war indes, dass
die Vorständin des Amtes für Personalwesen darüber hinaus eine
Verschiebung von je einem Dienstposten in der handwerklichen
Verwendung in den Verwendungsgruppen P1, Dikl. I-III (2 DP) und P3
(139 DP) vornahm.
Abänderungsantrag
vom 09.12.2021
Empfehlung

In der zweiten Sitzung des (Budget-)Gemeinderates vom 16.12.2021
genehmigte das zuständige Kollegialorgan der Landeshauptstadt
Innsbruck den Dienstposten- und Stellenplan für das Rechnungsjahr
2023. Nach Einarbeitung des Abänderungsantrages vom 09.12.2021
basierend auf der Vorlage an den gemeinderätlichen Personalausschuss
vom 14.09.2021 wurde eine endgültige Gesamtanzahl von 1.784
Dienstposten und Stellen beschlossen.
Gemäß § 57 Abs. 5 IStR wurde der diesbezügliche GR-Beschluss über
die Festsetzung des Voranschlages (samt bewilligten Dienstpostenplan
2023) an der Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck (sowie Online)
vom 23.12.2021 bis 06.01.2022 öffentlich kundgemacht.
Ein stichprobenartige Einschau in den besagten Abänderungsantrag vom
09.12.2021, welcher die Grundlage für die Erstellung des Dienstpostenplanes 2023 bildete, stellte die Kontrollabteilung eine geringfügige
Abweichung von zwei Planstellen gegenüber dem vom GR
beschlossenen Dienstposten- und Stellenplan fest.
Ein Aufaddieren der einzelnen neu zu schaffenden Dienstposten in den
betreffenden städtischen Fachdienststellen führte zum Ergebnis, dass
insgesamt 34 weitere Dienstposten für das Rechnungsjahr 2023 benötigt
werden. Hiervon waren zwei Dienstposten – 1 DP A ZV/VII (juristische
Sachbearbeiter VStV neu) und 1 DP B ZV/VI (Sozialamt,
Mindestsicherung) – für die Allgemeine Personalreserve (nicht
budgetwirksam) bestimmt.
Demgegenüber dokumentierte der verlautbarte und genehmigte
Dienstposten- und Stellenplan 2023 eine Erhöhung zum Vorjahr von nur
32 Dienstposten.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen einen
Abgleich des diesbezüglichen Zahlenmaterials, insbesondere in Bezug
auf den eingearbeiteten Abänderungsantrag vom 09.12.2021 sowie
hinsichtlich des Dienstposten- und Stellenplanes nach § 54 Abs. 6 IStR,
welcher ein integrierter Bestandteil des Voranschlages 2023 ist,
vorzunehmen. Gegebenenfalls ist eine Korrektur der Anzahl der

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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