Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.300
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Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die
hier beschriebene Einschätzung bezüglich der Belohnungen seitens des
Amtes für Personalwesen geteilt wird.
9.7 Personalmanagement im Amt für Personalwesen
9.7.1 Personalausstattung im Amt für Personalwesen
Personalausstattung Entwicklung
Zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau war das Amt für Personalwesen in
drei Referate untergliedert. Die in diesem Kapitel dargestellte
Personalausstattung bezog sich auf eine Auswertung durch das Referat
„Besoldung“, welches auf die im Besoldungsprogramm hinterlegten
Entlohnungsschemata bzw. besoldungstechnischen Tarifzuteilungen der
Bediensteten fußte, die auch in den jeweiligen Dienstverträgen festgelegt
wurden.
Insgesamt wurden zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau 24 Personen
(bzw. 20,2125 VZÄ) dem Amt für Personal im städtischen
Besoldungssystem zugeordnet. Darüber hinaus war zum Stichtag
01.03.2022 ein Lehrling und ein Praktikant der Dienststelle zugeordnet.
Zum Zeitpunkt der Einschau (2022) befanden sich vier von den
24 Dienstnehmern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Drei
von diesen pragmatisierten Dienstnehmern waren in B systematisiert und
Ganztagskräfte.
Ein
weiterer
Beamter
(eingereiht
in
das
Besoldungsschema C) nahm das sog. Blockmodell im Rahmen der
Altersteilzeit in Anspruch. Im Ergebnis war der Dienstnehmer zum
Zeitpunkt der Auswertung am 01.03.2022 noch in der Arbeitsphase und
wurde mit einem VZÄ von 1 (bzw. Vollzeit) gewertet. Die sog.
Freistellungs-hase begann am 07.3.2022.
Im Jahr 2018 waren noch 6 Personen als Beamte im städtischen
Lohnabrechnungsprogramm dem Amt für Personal zugeordnet worden.
Zumal Pragmatisierungen bei der Stadt Innsbruck in den letzten Jahren –
nur noch in (seltenen) Einzelfällen – vorgenommen wurden, nahm die Zahl
der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse kontinuierlich ab und führte
zu einem höheren Anteil von privatrechtlichen Dienstverhältnissen. Dies
war auch beim Amt für Personalwesen ersichtlich.
Der Großteil – nämlich 20 Personen – der Mitarbeiter im Amt für
Personalwesen stand am 01.03.2022 in einem privatrechtlichen
Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck. Der Anteil an
Teilzeitkräften belief sich in diesem Segment auf 8 Dienstnehmer. Der
überwiegende Teil der Vertragsbediensteten (12 Personen) verrichteten
den Dienst zum erwähnten Stichtag als Vollzeitkräfte.
Der Anteil der Teilzeitkräfte betrug im Jahr 2018 (31.12) rd. 60 % und hat
in den folgenden Jahren kontinuierlich abgenommen. Zum 01.03.2022
waren 8 Personen bzw. 33 % der Belegschaft im Amt für Personalwesen
teilzeitbeschäftigt. Diese Auswertung beruhte auf den Datenstand im März
2022.
Im Laufe der Prüfungseinschau (kurz vor Redaktionsschluss) wurde
jedoch von der Kontrollabteilung eine nachträgliche Änderung bzw.
Reduzierung des Arbeitsausmaßes einer Dienstnehmerin im Amt für
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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