Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.336

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Begründung der Dringlichkeit:

In seiner Funktion als oberstes Organ der Stadtverwaltung ist der Gemeinderat nicht nur
berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, der willkürlichen Vorgangsweise des
Bürgermeisters unverzüglich Einhalt zu gebieten und ohne weiteren Zeitverzug ihm
aufzutragen, zu einer geordneten, gesetzeskonformen städtischen Personalverwaltung
zurückzufinden.

Bedeckung:

Keine Bedeckung erforderlich