Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.34

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Für uns ist es eine wichtige Maßnahme,
dass wir leistbares Eigentum schaffen können. Das kann nur funktionieren, in dem
man einen Vertrag unterschreibt. Wir sprechen hier nicht von einem Zeitungsabonnement mit entsprechenden Klauseln, das
man zwischen Tür und Angel unterschreibt
und dann zurücktreten kann. Es handelt
sich um einen Wohnungskauf, bei dem ich
schon davon ausgehe, dass man sich entsprechend informiert, denn einen solchen
Schritt macht man nicht jede Woche. Hier
greift der KonsumentInnenschutz ein wenig
zu weit.
Aber, das Urteil ist zu akzeptieren und wir
werden den nächsten Schritt setzen. Die
Verfahren sind durchzufechten, um Klarheit
zu haben. Was bedeutet das, wenn das Urteil der ersten Instanz bestätigt wird? Die
Stadt Innsbruck wird nie wieder leistbares
Eigentum errichten können. In der Technikerstraße wurde die Wohnung um
€ 180.000,-- bis € 250.000,-- erworben und
nun um € 500.000,-- weiterverkauft. Einzelne profitieren von den öffentlichen Mitteln
und das ist der ganzen Gesellschaft einfach
unfair gegenüber. Hier muss ein Riegel vorgeschoben werden. Ein gefördertes Objekt
muss immer gefördert bleiben. Das war immer unsere Aussage zu dem Thema. Dafür
werden wir uns weiterhin einsetzen.
Wir werden das Verfahren sehr genau verfolgen. Es war nicht in dieser Legislaturperiode, sondern in einer der vorherigen, als
dieser Beschluss gefasst wurde. Ich kann
mich noch an Diskussionen mit Alt-StRin
Dr.in Pokorny-Reitter erinnern. GR Onay war
meines Wissens nach damals nicht mehr
bei der SPÖ, sondern bei den Innsbrucker
Grünen Mitglied. Es würde mich daher wundern, wenn Du damals gegen den Akt gestimmt hättest. Das müsste in Deiner Zeit
bei den Innsbrucker Grünen der Fall gewesen sein, weil als Alternative Liste (ALI) bist
Du nur mit einem Mandat im Gemeinderat
vertreten und das ist auch gut so.
GR Mag. Fritz: Ich muss mich den Ausführungen von GR Appler und GR Mag. Krackl
anschließen. Im Moment haben wir Rechtsunsicherheit und müssen uns auf die Vermietung zurückziehen, da wir im Segment
des leistbaren Wohnens keine Eigentumswohnungen mehr verkaufen können. Aus
der Tatsache zu schließen, dass es vollkommen und für alle Zukunft unmöglich sein
GR-Sitzung 24.11.2022

wird, auch für den Mittelstand geförderte oder förderungsnahe Eigentumswohnungen
zu schaffen, halte ich für übertrieben.
Erstens glaube ich auch, wie GR
Mag. Krackl ausgeführt hat, dass Urteile
diskutierbar sind. Ich halte dieses Erkenntnis für ein Fehlurteil, wenn man mit Hilfe
des KonsumentInnenschutzes der Spekulation unter die Arme greift. Wenn jemand
eine Wohnung kauft, wird er oder sie den
Vertrag sehr genau gelesen haben. Sich
hinterher auf den KonsumentInnenschutz zu
berufen, dass man nicht wusste, was unterschrieben wurde, sollte eigentlich auch ein
Gericht in erster Instanz nicht durchgehen
lassen.
In dem Sinne bin ich auch zuversichtlich,
dass es in der nächsten Instanz schon Berücksichtigung finden kann, dass die KäuferInnen von im leistbaren Bereich angesiedelten Eigentumswohnungen einen Vorteil
gegenüber allen anderen haben, die sich
auf dem so genannten freien Markt Wohnungseigentum beschaffen müssen. Auf
dem freien Markt liegen die Preise im
Durchschnitt um die Hälfte, wenn nicht um
100 % höher, als wir sie in der Stadt Innsbruck im Bereich des leistbaren förderungsnahen Wohnens vorgeben.
Es ist keine unzumutbare Einschränkung
des Eigentumsrechts, wenn EigentümerInnen im Austausch für diesen riesigen ökonomischen Vorteil die Verpflichtung auferlegt bekommen, im Falle des Weiterverkaufs auch nur den indexierten eigenen
Kaufpreis ansetzen zu können. Es kann
nicht so sein, dass der über Vermittlung und
durch Eingriffe der Stadt Innsbruck ermöglichte günstige Wohnraum zu Marktpreisen
verkauft wird.
Ich würde es nicht für unmöglich halten,
dass ein Höchstgericht die Sache anders
als die erste Instanz bewertet. Zudem gehe
ich noch einen Schritt weiter. Es gibt in diesem Haus eine Mehrheit für leistbares Eigentum. Wenn wir wollen, dass jene Teile
des Mittelstandes, die es sich leisten können und wollen, auch auf dem Wege der
Beschaffung von Eigentum Wohnraum sichern und nicht zur Miete wohnen, müssen
wir die rechtlichen Instrumente dafür schärfen. Sollten wir diese Möglichkeit aufrecht
erhalten wollen, müssen wir so vorgehen,