Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.378

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- Verände run g der Einkom menssitu ation
- Adressä nderungen
7. De r Antrag ist in sch riftli cher Ausfüh rung ode r pe rsön li cher Vo rsprache jährlich zu
erneuern . Das Referat weist auf diesen Umstand bei Antragstellung hin . Wird der Antrag
nicht zeitgerecht ern euert oder Änderungen nicht bekanntgegeben, wird der Antrag
geschlosse n. Eine neue rliche Vo rmerkung ist nach Ablauf eines vollen Jah res mögli ch.
8. Im Rahmen der Vorme rkung werden die für die angestrebte Wohnu ngsvergabe
persönlichen und sonstigen Daten zu Wohn situat ion, die Gründe für den notwendigen
Wohnungswechsel sowie Angaben zu angestrebten und der zu verm ittel nden Wohnung
-gespeich ert .

2. Feststellung Wohnbedarf
Ein Wohnbedarf liegt vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
a) Nachweis einer zu hohen Hauptmietbelastung. Diese liegt vor, wenn die zu
bezahlende Bruttomiete 40 % des Nettofamilieneinkommens übersteigt. Pro Kind
w ird ein Abschlag von 3 % berechnet.
b) Menschen mit Behinderung, schwerer Erkrankung oder altersbedingter
Gebrechlichkeit und dadurch bedingter Nichteignung der bewohnten Wohnung
(Nachweis durch Vorlage eines amtsärztlichen oder klin ischen Gutachtens, welches
die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels feststellt)
c)

Baufälligkeit, Baumängel (festgestellt durch die Baupolizei) oder Substandard
(Kategorie D, ohne Bad/WC) der bewohnten Wohnung

d) Fehlender Hauptmietvertrag
e) Sonstige Ansuchen, die den vorgenannten Richtlinien nicht entsprechen, sind nach
Beratung im zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss dem Stadtsenat zur
Beschlussfassung vorzulegen

3. W ohnungsvergabe
l. Das Referat für Wohnungsvergabe vergibt Wohnungen nach einem Punktesystem, das

die im Vormerkve rfahre n festgelegte Dringl ichkeit sowie die Wartezeit berücksichtigt.
Bei der Wohnungsvergabe entscheidet in der Regel die höchste Punktezahl.

Entwurf Vorm erk- und Vergaberichtlinien für lnnsbrucks Mitt elstand (Sta nd : 30.06.2022 )

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