Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.394
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Antwort:
Beide halten sich, soweit für die Stadt Innsbruck überprüfbar, an die aktuell
in der freiwilligen Akkreditierungsvereinbarung (siehe Beilage) beschriebene
Stückzahl.
Frage 5:
Haben Sie die Anzahl der von den Firmen in Innsbruck betriebenen E-Scooter beschränkt?
Antwort:
Ja, siehe die beiliegende freiwillige Akkreditierungsvereinbarung.
Frage 6:
Wenn ja, auf welche Stückzahl?
Antwort:
Siehe Akkreditierungsvereinbarung.
Frage 7:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 8:
Was ist in den "Kooperationsvereinbarungen" der Stadt Innsbruck mit diesen Firmen konkret geregelt? (Bitte auch um Übermittlung der einzelnen Vereinbarungen)
Antwort:
Siehe beiliegende Akkreditierungsvereinbarung.
Frage 9:
Wie möchten Sie den aktuellen Problemen in Zusammenhang mit der Nutzung der
E-Scooter in Innsbruck konkret Herr werden? (Es geht unter anderem um die enorm
sicherheitsgefährdende Nutzung der E-Scooter auf Gehsteigen sowie die oftmals
vollkommen deplatzierte Abstellung der E-Scooter nach Nutzung.)
Antwort:
Die zuständigen Ämter arbeiten an einem Vorschlag, der in der Innsbrucker
Innenstadt ausgewiesene Parkzonen für E-Scooter beinhaltet und im Gegenzug eine technische Lösung von den BetreiberInnen verlangt, das Abstellen
überall anders zu unterbinden. Konkrete Beschwerden von BürgerInnen bei
den Anlaufstellen der Stadt Innsbruck konnten bisher meist auf kurzem Weg
mit den BetreiberInnen zur Zufriedenheit der BeschwerdeführerInnen gelöst
werden.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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