Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.399
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(zu Punkt 53.5)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
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BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.11.2022
Schulische Nachmittagsbetreuung, Mahnlisten für ausstehende Elternbeiträge;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/85/2022;
ANFRAGE von GRin Mag.a Klingler-Newesely (NEOS) vom 25.10.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 25.10.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Wenn Elternbeiträge für die schulische Nachmittagsbetreuung trotz Mahnungen nicht beglichen werden, werden die Kinder auf Mahnlisten gesetzt und der weitere Besuch der Nachmittagsbetreuung bis zum Einlangen der fehlenden Beiträge verwehrt.
Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
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Frage 1:
Nach wie vielen Mahnungen werden Kinder auf Mahnlisten vermerkt?
Antwort:
Es wird darauf hingewiesen, dass die offenen Forderungen einem/einer Geschäftspartner/in zugeordnet werden, welche/r die Forderung übernimmt. Ab
der dritten Mahnung werden die GeschäftspartnerInnen mit dem/den zugehörigen Kind/ern auf den Mahnlisten angeführt.
Frage 2:
Wie viele Kinder wurden seit dem Schulbeginn 2021/22 auf Mahnlisten vermerkt?
Antwort:
Laut Mahnliste September 2022 (betrifft rückwirkend Schuljahr 2021/22) beträgt die Anzahl der angeführten GeschäftspartnerInnen 151, die der Kinder
180.
Frage 3:
In wie vielen Fällen kam es tatsächlich zu einem Ausschluss aus der Nachmittagsbetreuung?
Antwort:
Im Schuljahr 2022/23 wurden 33 Kinder nicht in die Nachmittagsbetreuung
aufgenommen (Stand 03.11.2022).
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