Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.420
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• Welches Projekt (bitte mit Name, Projektträger, Projektzeitraum und Zielgruppe)
• Welches Ziel hatte das Projekt (bitte um genaue Darstellung der Umsetzung
und Beteiligungen)
• Wie viel wurden konkret für dieses Projekt angesucht und wie viel zugesagt?
Antwort:
Mobile Jugendarbeit:
Als Bindeglied zwischen stationärer Jugendarbeit und Streetwork konzipiert,
soll eine Ausweitung nach dem Modell der Parkbetreuung in der Reichenau
stattfinden. Die Konzeptausarbeitung erfolgt mit JugendarbeiterInnen der
Stadt Innsbruck, in Kooperation mit POJAT. Aufgrund der Shutdowns ist dieser Bereich immer noch stark mit Krisenbewältigung beschäftigt; die Erstellung eines für Innsbruck maßgeschneiderten Konzeptes konnte daher noch
nicht realisiert werden.
Projektzeitraum: ab Start fortlaufend. Projektträgerin ist die Stadt Innsbruck
in Kooperation mit einem zu definierenden Partner – es ist kein Ansuchen
eingelangt und daher keine Absage notwendig.
Junge Talstation:
Aufgrund von Verzögerung durch baurechtliche Maßnahmen bedingt aus der
Umwidmung kann mit der baulichen Adaptierung noch nicht begonnen werden.
Projektzeitraum: ab Start fortlaufend. Der Verein "Junge Talstation" hat deshalb dafür kein Ansuchen gestellt; daher ist keine Absage notwendig.
Jugendbeteiligung:
Der Prozess mit PartnerInnen aus offener und verbandlicher Jugendarbeit ist
im Laufen. Best-Practice-Beispiele aus anderen Städten werden auf ihre Umsetzbarkeit in unserer Stadt evaluiert.
Projektzeitraum: ab Start fortlaufend. Projektträgerin ist die Stadt Innsbruck
in Kooperation mit einem zu definierenden Partner – es ist kein Ansuchen
eingelangt und daher keine Absage notwendig.
Frage 2:
Aus welchem Grund wurde das Projekt nicht realisiert?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wann wurde die Absage kommuniziert?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Gab es Maßnahmen, um das verbleibende Budget zu nutzen?
Antwort:
Der Verpflichtung zu Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit folgend wurden diese
Mittel in der Hochrechnung als 2022 nicht mehr benötigte Mittel und damit zur
Verschiebung auf 2023 angegeben. Weiters fallen für den Semester- und Oster-Ferienzug, der aufgrund von Langzeitkrankenständen zusätzlich übernommen und teilweise ausgelagert werden muss, Agenturleistungen in Höhe
von rund 50 Wochenstunden an.
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