Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.427
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19. Falls ja, über welchen maximalen Zeitraum kann eine solche Wohnung vergeben werden?
20. Es gibt ohne Zweifel immer wieder Anfragen u. Bedarf an solchen „Zwischenunterkünften"
in Innsbruck. Wie viele solcher Wohnungen werden laut den entsprechenden
Fachabteilungen in Innsbruck benötigt, wie wird dieser Bedarf erhoben und in welchen
Notfällen sollen diese dann vergeben werden?
21. Wie viele leerstehende Wohnungen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, würden sich
als „Zwischenunterkunft" eignen?
22. Wie viele leerstehende Wohnungen, die sich im Eigentum von Unternehmen befinden, die
mehrheitlich der Stadt Innsbruck gehören (wie z.B. der IIG)?
23. Denken Sie generell an, leerstehende Wohnungen in öffentlichem Eigentum in Form von
einer Kurzzeitmiete als Zwischenwohnung für Notfälle zu belegen?
24. Wenn nein, warum nicht?
25. Wie viele Not- oder Pufferwohnungen gibt es in Tirol?
26. Gab es Gespräche mit dem Land Tirol, weitere solche Not- oder Pufferwohnungen zur
Verfügung zu stellen bzw. zu errichten?
27. Fall ja, wann fanden diese Gespräche statt?
28. Fall ja, welche Ergebnisse gab es bei diesen Gesprächen?
29. Fall nein, warum nicht?
30. Müssen Not- oder Pufferwohnungen für in Not geratene lnnsbrucker Bürger ihrer Meinung
nach zwingend in Innsbruck zur Verfügung gestellt werden, oder kann dies auch in den
Umlandgemeinden geschehen?
Innsbruck, am 24. Nov 2022
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