Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.43
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16.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021:
16.1
MagIbk/1482/FÖR-SOG/1/2
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) über einen Nachtragskredit
2023 für die ca. 260 m2 große Kinderkrippe mit 200 m2 zugeordneter Freifläche in der Tiergartenstraße 60 in Höhe
von € 890.000,-- zu. Die Fertigstellung
ist im Frühjahr 2023 geplant.
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
2.
Mit der lnnsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD) als Betreiber der Kinderkrippe ist ein befristeter Mietvertrag abzuschließen. Die AfA-Miete beträgt
rund € 2.450,-- pro Monat inklusive Betriebs- und Heizkosten umsatzsteuerfrei. Die Förderung für die Kinderkrippe
durch das Land Tirol wird über die ISD
abgewickelt und an die IIG ausbezahlt.
3.
Die ISD wird beauftragt, mit der Med EI
Elektromedizinische Geräte Ges.m.b.H.
eine Vereinbarung analog zum Modell
Angergasse zu treffen, um Plätze in der
Kinderkrippe gegen Bezahlung eines
Kostenbeitrages Mitarbeitenden des
Unternehmens zur Verfügung stellen
zu können.
4.
Der finanzielle Aufwand kann über den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck nicht gedeckt werden.
Der Beschluss gilt daher vorbehaltlich
der Genehmigung des zugehörigen
Nachtragskredites zu Haushaltsstelle
Vp. 2/40000-786100.
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2022:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Förderungswerber Wohnungseigentumsgemeinschaft Innrain 2, vertreten durch Regina
Stanger IV GmbH hinsichtlich der Fenstersanierung 2. Ober- sowie Dachgeschoß
am Gebäude mit der Hausbezeichnung Innrain 2 mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von € 7.640,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege gegeben.
16.2
MagIbk/1482/FÖR-SOG/2/2
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2022:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Wohnungseigentumsgemeinschaft Innrain 2 hinsichtlich Sanierung der Fassaden am Gebäude mit der Hausbezeichnung Innrain 2
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 12.570,-- exclusive Mehrwertsteuer.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege gegeben.
17.
IV 08933/2022
Stadt Innsbruck, Ankauf Geschäftslokal Tiergartenstraße 60
für zweigruppige Kinderkrippe
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2022:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Finanzierung der Anschaffungskosten der
GR-Sitzung 24.11.2022
StRin Mag.a Mayr: Ich freue mich sehr über
den Beschluss, nicht nur, weil wir 24 Plätze
für die Kleinkindbetreuung in der Höttinger
Au, wo die Nachfrage sehr hoch ist, schaffen, sondern wir gewinnen dadurch mehr
Platz in der Volksschule Angergasse. Dort
haben wir jetzt eine kleine Gruppe mit wenig
Plätzen, welche privat betrieben wird, angesiedelt.
In der Volksschule brauchen wir einerseits
für das Mittagessen und andererseits auch
für die Nachmittagsbetreuung Räume. Somit können wir diese Gruppe in das neue
Gebäude verpflanzen, ohne dass Platz verloren geht. Das ist eine sehr gute Möglichkeit, beide Bereiche zu verbessern, die Betreuung für die Kleinsten, aber auch für die
PflichtschülerInnen in der Höttinger Au. Daher möchte ich mich bei allen bedanken,
weil die Situation doch ein wenig komplex
war. Ich freue mich darüber.