Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.45
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sohin mit einer bücherlichen Gesamtfläche von 7.251 m2 samt allem damit
verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Zubehör (insbesondere der alten
Talstation der Patscherkofelbahn) und
übernimmt diese Liegenschaft in ihr alleiniges Eigentum. Dazu liegt der Kaufvertragsentwurf vor.
2.
Der Kaufpreis wurde einvernehmlich
vereinbart mit netto € 3.916.000,-- (in
Worten: netto Euro drei Millionen neunhundertundsechzehntausend), wobei
im Vertrag ausdrücklich festgehalten
wird, dass nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird.
3.
Die Bedeckung für € 4.096.136,-(Kaufpreis netto € 3.916.000,-- plus
3,5 % Grunderwerbssteuer
€ 137.060,-- plus 1,1 % Eintragungsgebühr € 43.076,--) ist laut Stellungnahme
der Mag.-Abt. IV, Immobilien, auf der
mit € 4,2 Mio. dotierten Haushaltsstelle
"AOB 258 Fonds 846000 Fipos
1.001100, Unbebaute Grundstücke,
Haushaltsprogramm 2022_ GRUNDSTUECK_ ZIWI" gegeben.
4.
Der Rechtsvertreter der lnnsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH, FN 37318 f, Rechtsanwalt
MMag. Dr. Eduard Wallnöfer, wird mit
gegenständlichem Vertrag beauftragt
bzw. bevollmächtigt, wie folgt:
Die Verkäuferin beauftragt und alle
Vertragsparteien bevollmächtigen die
Altenweisl - Wallnöfer - Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH,
Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck
mit der Errichtung dieses Vertrages,
Einholung der erforderlichen Genehmigungen, Freistellungen und Löschungen, Erstattung der Veräußerungsanzeige, Erhebung von allfälligen Rechtsmitteln sowie als Schriftenempfänger.
Dieser Auftrag und diese Vollmacht beinhalten auch die Verfassung und Fertigung (auch notariell) zur Grundbuchsdurchführung dieses Vertrages etwa
noch notwendiger oder zweckmäßiger
Urkunden (inklusive der entsprechenden Aufsandungserklärungen) und Eingaben, insofern dadurch lediglich redaktionelle oder Rechtschreibfehler bereinigt werden.
GR-Sitzung 24.11.2022
5.
Die mit der Errichtung und Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages verbundenen Gebühren und Steuern, insbesondere die zur Vorschreibung gelangende Grunderwerbssteuer
sowie sämtliche Gebühren, jedenfalls
auch für die Eintragung hat die Landeshauptstadt Innsbruck zu tragen. Die
lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) trägt dem
gegenüber die Kosten der Vertragserrichtung sowie eine allenfalls entstehende Immobilienertragssteuer. Die
Landeshauptstadt Innsbruck verzichtet
im Gegenzug auf die Geltendmachung
der Verwaltungsaufwandspauschale im
Zusammenhang mit der Prüfung des
Vertrages (laut Entgeltkatalog netto
€ 982,--). Die Beglaubigungskosten
werden nach telefonischer Zusage vom
Rechtsvertreter der Verkäuferin je zur
Hälfte von dieser und der Landeshauptstadt Innsbruck getragen.
6.
Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, wird beauftragt
und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
7.
Die Einbringung der alten Patscherkofelbahntalstation samt bestimmter Flächen umliegender Grundstücke
(EZ 735 KG Igls) in die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) wird gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
GR Depaoli: Ich bin sehr erfreut, dass
diese Maßnahme jetzt endlich zur Umsetzung kommt. Das Versprechen wurde der
Bevölkerung von Igls bereits vor einiger Zeit
gegeben. Sicherlich ist ein Mehrwert für den
Stadtteil Igls gegeben, wenn die Talstation
wieder mit Leben gefüllt wird. Ich gebe zu
bedenken - das ist für mich sehr erfreulich -,
dass der Betrag von € 4 Mio. genau die
Hälfte der Summe für die Zupflasterung des
Bozner Platzes ausmacht. Dieses Geld ist
in Igls wesentlich besser angelegt.
GR Mag. Stoll: Gegen das Geschäft ist
nichts einzuwenden, denn das ist im Rahmen des damals abgeschlossenen Vertrages umzusetzen. Ich gebe allerdings schon
zu bedenken, dass wir jetzt ein In-sich-Geschäft eingehen. Ich erwarte mir vom Finanzdirektor bzw. der Mag.-Abt. IV, Finanz-,