Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.68
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Kontrollausschusses, dass die Überarbeitung des Gehaltsschemas aufgrund von
Corona nicht weiter bearbeitet werden
konnte.
Corona mag an vielen Dingen schuld sein,
aber warum es für die Bearbeitung der städtischen Löhne der Grund sein soll, kann ich
nicht nachvollziehen. Es wurde die ganze
Zeit gearbeitet, direkt im Rathaus oder per
Home-Office. Dafür gebührt jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter großer Dank. Es
kann aber nicht sein, dass die nun ehemalige Vorständin des Amtes für Personalwesen für den Zeitraum von vier Monaten,
wohlgemerkt im Jahr 2020, gesamt
€ 3.000,--, somit € 750,-- pro Monat, an COVID-19-Prämie ausbezahlt bekam.
Dies als Ausdruck der Wertschätzung bei
der Bewältigung der bisherigen COVID-19Pandemie. Die ehemalige Vorständin trat
erst am 01.09.2020 in den Dienst. Es ist ein
Affront gegenüber all jenen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von Beginn der Corona-Zeit an tagtäglich unter erschwerten Bedingungen ihren Dienst verrichteten.
Dasselbe gilt auch bei der Anrechnung von
facheinschlägigen Tätigkeiten. Darunter fallen Praktika, Nebentätigkeiten zum Studium, künstlerische Fähigkeiten, Wahlkampfleitung einer politischen Partei sowie
Zeiten als studentische Mitarbeiterin. Dafür
erhält man höhere Gehälter. Betonen
möchte ich, dass diese Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im engsten Umfeld des Bürgermeisters angesiedelt sind.
Laut Bgm. Willi ist er ein Manager auf
höchstem Niveau und braucht um sich
herum sehr gutes Personal, das ihm rund
um die Uhr zur Verfügung steht, und hätten
Personen in seiner Umgebung höchste Verantwortung. Dies ist ein weiterer Affront gegenüber der gesamten Belegschaft des Rathauses. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in diesem Haus trägt Verantwortung
und muss denselben Stellenwert bekommen wie die Personen in der unmittelbaren
Umgebung von Bgm. Willi.
Im Interview in "Tirol heute" sagte Bgm. Willi
zum Thema "Auflösung der Personalabteilung":
"Wenn eine Mehrheit im Stadtsenat diese
führende Mitarbeiterin abberufen würde,
GR-Sitzung 24.11.2022
wer ist dann der Nächste? Um MitarbeiterInnen zu schützen greife ich zu dieser durchaus weitgehenden Maßnahme, um sie (damit ist die nun ehemalige Amtsvorständin
gemeint) zu schützen und in der Folge Weitere."
Damit beweisen Sie, Herr Bürgermeister,
dass es Ihnen um die nun ehemalige Vorständin geht, und nicht um Weitere. Aufgrund des Berichtes, der für mich und für
viele Kolleginnen und Kollegen hier im Saal,
wird ganz klar aufgezeigt, dass das Vertrauen in die nun ehemalige Amtsvorständin
nicht mehr gegeben ist.
Herr Bürgermeister, mit Ihrem Umbau zur
Personalstabstelle und der Ausgliederung
haben Sie mit Anlauf die rote Linie übersprungen, MDin Mag.a Herlitschka, Msc
übergangen und massiv geschwächt. Sie
hinterlassen bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern großes Kopfschütteln und Unzufriedenheit.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich
glaube, dass jetzt für uns der Zeitpunkt gekommen ist, an dem wir die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Bürgermeister schützen müssen!
Zur Anrechnung von 21 Jahren bei einem
Dienstnehmer, der im Jahr 1980 geboren
wurde, erklärte Bgm. Willi:
"Die Anrechnung von Vordienstzeiten gab es
immer schon. Diese zu beurteilen, ist im
Einzelfall anzusehen. Ja, sie werden angerechnet, aber das ist wieder nichts Außergewöhnliches. Meine MitarbeiterInnen haben
befristete Verträge, die anderen haben unbefristete. Das heißt, wenn meine Amtszeit
endet, ist der Großteil meines Personals im
Büro nicht mehr bei der Stadt Innsbruck angestellt. Diese Unsicherheit wird abgegolten, was sie auch muss."
Das kann man alles in "Tirol heute" nachhören.
Ich möchte mit dem Thema "Amtsleitung"
fortfahren. Die nun ehemalige Amtsvorständin kam am 03.06.2020 zum Hearing in den
Stadtsenat. Weder Bgm. Willi noch die Bewerberin haben uns darüber informiert, dass
die Grundbedingung ihrer Dienstaufnahme
ein neuneinhalbwöchiger Urlaub am Stück
ist. Das hat ihr Bgm. Willi schon davor in