Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.89

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- 1025 -

So, der Urlaub wird angemeldet, man versucht, einen gewissen Resturlaub mitzunehmen, und das, was am Ende fehlt, muss
man mit Zeitausgleich ansparen. Das ist
möglich. Aber eine Überstundenpauschale
zu kassieren und dann in die Bedrängnis zu
kommen, gar nicht in den Urlaub gehen zu
können, weil man lieber alles aufbraucht
oder Geld kassiert, ist aus meiner Sicht der
falsche Weg. Er signalisiert den restlichen
MitarbeiterInnen im Haus, dass, wenn sie
so vorgehen wollen, ihnen das auch zusteht.
Ich habe die ehemalige Amtsvorständin des
Personalwesens und den Bürgermeister gefragt, dass ich aufgrund dieses Präzedenzfalles davon ausgehe, dass jede/r MitarbeiterIn im Haus jetzt natürlich auch die Möglichkeit hat, neuneinhalb Wochen Urlaub am
Stück zu nehmen. Die Antwort ist fraglich,
da ich keine richtige bekommen habe. Ich
kann mich nur auf das stützen, was die Magistratsdirektorin uns damals gesagt hat:
Ein Urlaubsanspruch im üblichen Ausmaß
auf den jährlichen Anspruch ist möglich,
darüber hinaus sieht man das als nicht
möglich. Ich glaube, dass 200 Stunden bzw.
fünf Wochen mehr als genug sind und damit
ein ordentlicher Urlaub möglich ist.
(MDin Mag.a Herlitschka, Msc: Eine Vertretung muss gesichert sein.)
Danke, das habe ich vergessen. Eine Vertretung muss gesichert sein. In diesem Fall
war sie anscheinend da. Ganz sicher bin ich
mir nicht, da der Bericht der Kontrollabteilung zeigt und StRin Mag.a Mayr gesagt hat,
dass in diesen neuneinhalb Wochen es
schon bei der Anstellung von Personen für
ihre Ressorts zu Schwierigkeiten gekommen ist. Es herrschte Stillstand und ging
nicht reibungslos über die Bühne.
Sehr verwundert war ich auch über die Einschulung der ehemaligen Amtsvorständin.
Sie hat uns bildlich dargestellt, dass sie einen leeren Tisch vorfand, auf dem nicht einmal eine Lampe stand. Wenn ein solches
Amt übernommen wird, ist es die Aufgabe
und Verantwortung des Bürgermeisters, auf
den ehemaligen Amtsvorstand zuzugehen
und ihm die Weisung zu erteilen, dass er
die neue Amtsvorständin einschulen muss.
So muss es sein.
Leider konnte ich bei einer Sitzung nicht teilnehmen, denn ich wollte die ehemalige
GR-Sitzung 24.11.2022

Amtsvorständin fragen, ob sie aktiv auf ihren Vorgänger zugegangen ist, wenn es
schon keine Einschulung gegeben hat. Anscheinend ist das nicht passiert, sondern
wurde er nur in Ausnahmefällen gefragt, damit nicht gar alles schiefläuft.
Vielleicht hat es aber auch keine Einschulung gebraucht, denn im Akt der Bestellung
ist folgender Satz enthalten: Sie hat sich im
Vorfeld auf das Hearing Wissen über das
Öffentliche Dienstrecht und dessen Ausläufer im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Vertragsbediensteten und BeamtInnen angeeignet. Bei der Befragung im Kontrollausschuss musste ich feststellen, dass
sie den Unterschied zwischen einem unbezahlten und einem bezahlten Urlaub als
Personalchefin des Stadtmagistrates Innsbruck nicht kennt bzw. Paragraphen nicht
kennt. Da war es für mich dann ganz vorbei.
Auch der Paragraph Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten, Stichwort Hinweispflicht,
war unbekannt. Ab diesem Zeitpunkt war für
mich definitiv klar, dass sie das nicht schaffen kann und das war zum Teil die Begründung der gestrigen Enthebung. Da gibt es
sehr große Lücken. Als Amtsvorständin für
das Personalwesen muss man das Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz und das
Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz im
Schlaf können. Das erwarte ich mir.
Etwas sehr Dringendes möchte ich noch anführen, das ich in meiner ersten Rede vergessen habe. Das ist mir sehr wichtig. Es
geht um eine Gleichbehandlung. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Stadtsenat
kennen diesen Fall.
Vor Kurzem gab es einen Bericht über die
Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, worin
es um einen Mitarbeiter gegangen ist, dem
seit dem Jahr 2003 eine Aufwandsentschädigung nicht mehr ausbezahlt wurde, obwohl sie ihm rechtlich zusteht. StRin
Mag.a Mayr, StRin Mag.a Oppitz-Plörer und
ich haben uns im Stadtsenat für den Mitarbeiter eingesetzt und bis heute gibt es keine
Lösung. Vor eineinhalb Monaten habe ich
wieder nachgefragt. Die Aussage des Bürgermeisters lautete, dass er nichts machen
kann, weil ihm rückwirkend nur drei Jahre
zustehen.
Auch im aktuellen Bericht über das Personalwesen gibt es einen Fall, der nicht ganz
derselbe ist, aber den man heranziehen