Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.18
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anderer Gebietskörperschaften (z. B. Land Salzburg, Stadt Salzburg, Stadt Linz, ...) kann/soll sich daraus
ein „Beirat“ mit einer Geschäftsordnung entwickeln, in der u.a. Einrichtung, Aufgaben,
Zusammensetzung, Kompetenzen und weitere wichtige Aspekte geregelt sind.
Begründung:
Die TeilnehmerInnen am Partizipationsprozess waren sehr angetan von der Professionalität des Prozesses,
von der völligen Transparenz und der Partizipation auf Augenhöhe. Diese Kommunikation auf Augenhöhe
und gegenseitige Wertschätzung weiter zu pflegen und verbindlicher zu machen, wäre eigentlich die logische
Konsequenz. Beiräte/Jurys wären für die Stadt nichts Neues.
3) Betreff: Kulturstrategie Innsbruck – Handlungsfeld 2 #2
In „Handlungsfeld 2 - Kunst und Kultur gezielt fördern, Rahmen und Arbeitsbedingungen verbessern,
strategische Entwicklung der Kulturstadt vorantreiben“ wird folgende Maßnahme ergänzt:
Um die Ziele und Maßnahmen der KSI 2030 bestmöglich umsetzen zu können, kommt entsprechenden Ausund Weiterbildungsformaten große Bedeutung zu – im Fokus stehen dabei spartenübergreifende sowie
interdisziplinäre Ausrichtung, neue Ansätze im Kulturmarketing, Inklusion und Barrierefreiheit im Kunstund Kulturbereich, oder ökologische Nachhaltigkeit in der künstlerischen Produktion. Die Stadt Innsbruck
will entsprechende Angebote gezielt unterstützen.
Begründung:
Innsbruck hat als Hochschulstadt und Sitz vieler Dachverbände/Interessensvertretungen ideale
Voraussetzungen die Aus- und Weiterbildung im Kulturbereich (medial, Räume, Referent:innen,
finanzielle Ressourcen, etc.) zu unterstützen.
4) Betreff: Kulturstrategie Innsbruck – Handlungsfeld 5 #1
In „Handlungsfeld 5 - Kulturelle Bildung für alle Generationen stärken, Kulturvermittlung ausbauen, Kinderund Jugendkultur fördern“ wird folgende Maßnahme ergänzt:
Das Kulturamt der Stadt Innsbruck wird Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Kunst- und
Kultureinrichtungen bei der Weiterentwicklung und Sichtbarmachung generationenübergreifender
kultureller Bildungsangebote beraten und unterstützen.
Begründung:
Die kulturelle Bildung als zentraler Bestandteil der Allgemeinbildung sollte bei den Maßnahmen der IKS
enthalten sein, um dieser wichtigen Tätigkeit gerecht zu werden.