Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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-3-

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ, 8 Stimmen; gegen FI, GERECHT,
GR Wanker und GRin Dr.in Winkel, 10 Stimmen):

Antrag des Stadtsenates vom 07.12.2022:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Vermietung des Objekts Forellenhof in Westendorf für die Wintersaison 2022/23 an
die Bergbahnen Westendorf GmbH als
Personalhaus zu. Für den Zeitraum Dezember 2022 bis April 2023 wird ein
monatlicher Hauptmietzins in Höhe von
€ 1.810,-- zuzüglich Betriebskosten
(BK) und Umsatzsteuer verrechnet.

2.

Zwecks der Vermietung des Objektes
Haus Innsbruck, für das sich ebenfalls
InteressentInnen zum Anmieten für die
Wintersaison 2022/23 gemeldet haben,
wird die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
ermächtigt, eine Auswahl auf Basis der
angeführten Mietpreiskalkulation zzgl.
Betriebskosten (BK) und Umsatzsteuer
wie beim Forellenhof zu treffen.

3.

Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, Referat Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu
regeln.

4.

Sollten die Vermietungen im Stadtsenat/Gemeinderat keine Zustimmung
finden oder nur ein Objekt vermietet
werden, wird die lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) beauftragt,
die Frostsicherheit der Gebäude durch
Absenkbetrieb der Heizanlage auf ca.
10 Grad Celsius zu gewährleisten. Die
Kosten für Heizöl Extra Leicht (HEL)
werden für beide Objekte auf ca.
€ 20.000,-- geschätzt und gemäß IISG
Geschäftsbesorgung im eigenen Buchungskreis abgerechnet.

Der Punkt 7. des Antrages des Stadtsenates wird angenommen.
3.

IV 16911/2022
Vermietung Forellenhof und Haus
Innsbruck in Westendorf

Abänderungsantrag von GR Depaoli:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Die Stadt Innsbruck vermietet das Objekt Forellenhof und das Haus Innsbruck in Westendorf an die Tiroler Soziale Dienste GmbH.

2.

Herr Bürgermeister wird beauftragt mit
den zuständigen Abteilungen und Ämtern im Stadtmagistrat die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes
(Vermietung an die Tiroler Soziale
Dienste GmbH) zu regeln.

3.

Sollten die Vermietungen im Stadtsenat/Gemeinderat keine Zustimmung
finden oder nur ein Objekt vermietet
werden, wird die lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) beauftragt,
die Frostsicherheit der Gebäude durch
Absenkbetrieb der Heizanlage auf ca.
10 Grad Celsius zu gewährleisten. Die
Kosten für Heizöl Extra Leicht (HEL)
werden für beide Objekte auf ca.
€ 20.000,-- geschätzt und gemäß IISG
Geschäftsbesorgung im eigenen Buchungskreis abgerechnet.

Depaoli, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ und GRin Dr.in Krammer-Stark,
2 Stimmen; gegen FPÖ, FI, GERECHT und
GR Lechleitner, BA, 12 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GR Depaoli wird abgelehnt.

Mehrheitsbeschluss (gegen FI und GERECHT, 8 Stimmen):
Die Punkte 1. und 4. des Antrages des
Stadtsenates werden angenommen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Krammer-Stark; gegen FI und
GERECHT, 8 Stimmen):
Die Punkte 2. und 3. des Antrages des
Stadtsenates werden angenommen.

GR-Sitzung 15.12.2022