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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.91

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Aus
diesen Richtlinien
Richtlinien ist
ist kein
kein Anspruch
Anspruch auf
auf die
die Vergabe
Vergabe einer
einer Wohnung
Wohnung ableitbar.
ableitbar. Die
Die Stadt
Stadt
Aus diesen
Innsbruck
vergibt
I
vergibt ihre
ihre Wohnungen
Wohnungen im
im Rahmen
Rahmen der
der Privatwirtschaftsverwaltung.
Privatwirtschaftsverwaltung.

1.1.

Voraussetzung
für die
Vormerkung
Voraussetzung für
d Vormerkung

Bei Erfüllung
der nachstehenden
eine Vormerkung
nach diesen
Bei
Erfüllung der
nachstehenden Voraussetzungen
Voraussetzungen ist
ist eine
Vormerkung nach
diesen
Richtlinien möglich:
möglich:
Richtlinien
1.
Vorliegen eines
eines vollständigen
vollständigen und
und gültigen
gültigen Wohnungsantrages
Wohnungsantrages durch
durch den/die
den/die
1 Vorliegen
jeweilige:n Antragsteller:in.
jeweilige:n
Antragsteller:in.
2.
oder im
Der/die Antragsteller:in
Antragsteller:in muss
muss die
die österreichische
österreichische Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft besitzen
besitzen oder
im
2. Der/die
Sinne des§
Sinne
des 17a
1 TWFG
TWFG i.d.g.F.
i.d.g.F. gleichgestellte
gleichgestellte Person
Person sein.
sein.

3. Als
Als Wohnungswerber:innen
Sinne dieser
ab
Wohnungswerber:innen im
im Sinne
dieser Richtlinien
Richtlinien gelten
gelten Alleinstehende
Alleinstehende ab
3.
Vollendung
Vollendung des
des 18.
1 Lebensjahres,
Lebensjahres, Familien,
Familien, Alleinerziehende,
Alleinerziehende, Ehepaare,
Ehepaare,
eingetragene
eingetragene Lebensgemeinschaften
Lebensgemeinschaften nach
nach dem
dem „Eingetragene
„Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
Partnerschaft-Gesetz
-- EPG",
EPG", auf
auf Dauer
Dauer angelegte
angelegte Lebensgemeinschaften
Lebensgemeinschaften (beide
(beide über
über 21
21 Jahre),
Jahre), die
die zum
zum
Zeitpunkt der
Vormerkung ein
Zeitpunkt
der Vormerkung
ein Jahr
Jahr im
im gemeinsamen
gemeinsamen Haushalt
Haushalt leben,
leben,
Lebensgemeinschaften
Lebensgemeinschaften -- getrennt
getrennt wohnhaft
wohnhaft -- mit
mit gemeinsamen
gemeinsamen Kind
Kind und
und
Antragsteller:innen, die
Antragsteller:innen,
die seit
seit mindestens
mindestens drei
drei Jahren
Jahren getrennt
getrennt Uedoch
Uedoch in
in aufrechter
aufrechter
Ehe)
Minderjährige Ehepaare
Ehe) leben.
leben. Minderjährige
Ehepaare oder
oder minderjährige
minderjährige Eltern,
Eltern, die
die mit
mit ihrem
ihrem Kind
Kind im
im
gemeinsamen
Haushalt leben,
sich auch
auch vor
vor Vollendung
gemeinsamen Haushalt
leben, können
können sich
Vollendung des
des 18.
1
Lebensjahres
Lebensjahres vormerken
vormerken lassen.
lassen.
4. Der/Die
Antragsteller:in und
4.
Der/Die Antragsteller:in
und sämtliche
sämtliche vom
vom Antrag
Antrag umfassten
umfassten Wohnungswerber:innen
Wohnungswerber:innen
verfügen
oder Nutzungsrecht
Wohnraum.
verfügen über
über kein
kein Eigentum
Eigentum oder
Nutzungsrecht an
an Wohnraum.
5. Eine
der nachfolgenden
Voraussetzungen muss
muss für
Antragsteller:in gegeben
Eine der
nachfolgenden Voraussetzungen
für den/die
den/die Antragsteller:in
gegeben
5.
sein:
sein:
a. 5
5 Jahre
Jahre Hauptwohnsitzmeldung
Hauptwohnsitzmeldung und
und Mittelpunkt
Mittelpunkt des
des Lebensinteresses
Lebensinteresses in
in
a.
Innsbruck
Innsbruck
b.
Insgesamt 15
Jahre Hauptwohnsitzmeldung
b. Insgesamt
1 Jahre
Hauptwohnsitzmeldung in
in Innsbruck
Innsbruck
c.
Arbeitstätigkeit in
in Innsbruck
Innsbruck von
von über
über 5
5 Jahren
Jahren zum
zum Zeitpunkt
Zeitpunkt der
der Vormerkung
Vormerkung
c. Arbeitstätigkeit
6. Eine Vormerkung für eine fördernahe Mietwohnung unter städtischem Vergaberecht
ist nur möglich, wenn beide der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
a. Das Haushaltseinkommen befindet sich innerhalb einer Bandbreite von -30%
bis +20% gemäß den Bestimmungen zu den Einkommensgrenzen der
Wohnbauförderungsrichtlinie Tirol.
b. Nachweis einer Hauptmietzinsbelastung über 25% des
Haushaltseinkommens, jedoch unter 40% des Haushaltseinkommens bei
einem bestehenden Mietverhältnis für eine Wohnung, die nicht dem
städtischen Vergaberecht unterliegt.
7. Die
7.
Die Vormerkung
Vormerkung erfolgt
erfolgt für
für die
die Dauer
Dauer eines
eines Jahres.
Jahres. Jede
Jede Änderung
Änderung der
der Verhältnisse
Verhältnisse
Veränderung nachweislich
ist
vier Wochen
ist binnen
binnen vier
Wochen ab
ab Eintritt
Eintritt der
der Veränderung
nachweislich zu
zu melden.
melden.
Dazu
Dazu gehören
gehören u.a.:
u.a.:
a.
a. Erwerb
Erwerb von
von Wohnungseigentum
Wohnungseigentum
b. Begründung
Begründung von
von Nutzungsrechten
Nutzungsrechten an
an Wohnraum
Wohnraum
b.