Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.109
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- 1185 -
GR Mag. Krackl wird dem Inhalt nach abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von LI, 2 Stimmen; gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 15 Stimmen):
Der beiliegende Abänderungsantrag von
GR Mag. Krackl und MitunterzeichnerInnen
vom 15.12.2022 zu seinem in der Sitzung
des Gemeinderates vom 14.07.2022 eingebrachten und am 25.10.2022 zur Vorberatung dem Stadtsenat (behandelt am
16.11.2022) zugewiesenen dringenden Antrag wird dem Inhalt nach angenommen.
42.
Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen
42.1
MagIbk/41563/GfGR-AF/112/2022
Angenommener Gemeinderatsantrag zur Änderung der Bestimmungen für UnionsbürgerInnen in
der Innsbrucker Wahlordnung
(IWO), Weiterleitung an den Landesgesetzgeber (FPÖ, FRITZ und
GERECHT)
Bgm. Willi: Die von FPÖ, FRITZ und GERECHT am 07.12.2022 eingebrachte dringende Anfrage (Seite 1140) wird wie folgt
beantwortet:
Frage 1: Hat der Bürgermeister gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2022 binnen einem Monat den Landesgesetzgeber
ersucht, die Innsbrucker Wahlordnung zu
ändern?
Antwort: Ja.
Frage 2: Wenn ja, wann hat der Bürgermeister den Landesgesetzgeber ersucht,
die Innsbrucker Wahlordnung (IWO) zu ändern? (Datum)
Antwort: Am 16.11.2022 wurde die Abteilung Gemeinden des Landes Tirol über den
Änderungswunsch informiert.
Frage 3: Hat der Bürgermeister den Tiroler
Landtag (Landesgesetzgeber) ersucht, die
Innsbrucker Wahlordnung (IWO) zu ändern,
und wenn ja, schriftlich oder mündlich?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Die Information über den Änderungswunsch erfolgte per Mail.
GR-Sitzung 15.12.2022
Frage 4: Wenn der Bürgermeister nicht den
Landesgesetzgeber ersucht hat, die Innsbrucker Wahlordnung (IWO) zu ändern, wen
konkret hat der Bürgermeister beim Land Tirol ersucht, die Innsbrucker Wahlordnung
gemäß Gemeinderatsbeschluss zu ändern?
Antwort: Siehe obenstehende Antworten.
Frage 5: Wenn der Bürgermeister den Landesgesetzgeber ersucht hat, die Innsbrucker Wahlordnung (IWO) zu ändern, mit
welchem Ergebnis?
Antwort: Eine Rückmeldung dazu ist nicht
erfolgt.
Frage 6: Wenn nein, warum hat der Bürgermeister den Landesgesetzgeber nicht gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
25.10.2022 ersucht, die Innsbrucker Wahlordnung (IWO) binnen einem Monat zu ändern?
Antwort: Siehe obenstehende Antworten.
Die vorliegende Beantwortung der dringenden Anfrage gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom
14.12.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im geschützten Bereich der Homepage der Stadt Innsbruck vor Beginn der
Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 1 Stunde 5 Minuten.
42.2
MagIbk/41563/GfGR-AF/113/2022
Ehemalige Amtsleiterin der Mag.Abt. I, Personalwesen, Auswirkung auf ihren Gehalt durch die
Schaffung der Stabsstelle Personalmanagement (FPÖ, FRITZ und
GERECHT)
Bgm. Willi: Die von FPÖ, FRITZ und GERECHT am 07.12.2022 eingebrachte dringende Anfrage (Seite 1140) wird wie folgt
beantwortet:
Frage 1: Hat die vom Bürgermeister rechtswidrige Auflösung der Mag.-Abt. I, Personalwesen, mit 21.11.2022 für die damalige
Amtsvorständin besoldungstechnische Auswirkungen gehabt?