Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.167

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beibl Eine Stadträtin, welche den Gemeinderat der Stadt Innsbruck mit Unwahrheiten informiert, informiert auch die lnnsbrucker Bürgerinnen und Bürger mit Unwahrheiten. Frau Mag.8 Ursula (Uschi) Schwarz! ist daher von den Mitgliedern des lnnsbrucker Gemeinderates (vom Gemeinderat) von ihrem Amt als ressortführende Stadträtin abzuberufen!
·

Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der politischen Notwendigkeit bzw. nicht nur
den Gemeinderat der Stadt Innsbruck, sondern auch die lnnsbrucker Bürgerinnen und Bürger vor den Unwahrheiten von Stadträtin Schwarzl zu schützen. Ebenso ist die Dringlichkeit .
des Antrages gegeben, da eine ressortführende Stadträtin, welche der Gemeinderat nicht
mehr interessiert, keinen Tag länger tragbar ist.

Anmerkung:
Es geht bei diesem Antrag nicht nur um die Abberufung von Frau Mag.l! Ursula (Usch1J
Schwan/, sondern auch um die politische Glaubwürdigkeit jedes einzelnen Mitglieds des
lnnsbrocker Gemeinderates bzw. jeder Gemeinderatsfraktion.

Gerald Depaoli, Gemeinderat