Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.174
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eingelangt am
NEOS Innsbruck, 24.11.2022 DKN
, n "l.f+" Nov, 2022
G_rl ff-ATJ.185/2021_
Geschaftss!elle für Gemeinderat und Stadtsenat
(zu Punkt 39.1)
Kostenlose Betreuung und Nachmittagsbetreuung für wohnungslose Kinder
in Kindergärten und Schulen
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § 20 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden Antrag.
Sachverhalt:
Wie im Wohnworkshop von einer Mitarbeiterin des DOWAS für Frauen berichtet
wurde, gibt es in Innsbruck derzeit ca. so wohnungslose Kinder. Dieser Umstand
bedeutet für die betroffenen Kinder noch weitere benachteiligende Konsequenzen
bezüglich ihrer altersgerechten Entwicklung. Sie haben keinen strukturierten Tagesablauf, kein adäquates soziales Umfeld, keine förderliche Essensgelegenheit,
keine Möglichkeit für eine geregelte Erledigung der Hausaufgaben und Übungen.
Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadt Innsbruck für
Kinder, die von Armut und Wohnungslosigkeit betroffen sind, die Kosten für
die gesamte Betreuung und Nachmittagsbetreuung in Kindergärten und
Schulen an allen Wochentagen incl. der Essenbeiträge übernimmt. Diese
Kostenübernahme gilt zumindest für ein Semester oder bis zur Beendigung
der elenden Lebensumstände. Gemäß §21 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird
weiters die dringende Behandlung des Antrages beantragt.
Diese Kostenübernahme ist derzeit bei Kindern aus der Ukraine in den Schulen so
üblich. Der Ablauf ist unbürokratisch, es genügt der Vermerk „Ukraine" durch die
Schulleitung am betroffenen Formular Unterstützung, damit das Amt eine Bestätigung hat.
Bei wohnungslosen Kindern ist das kritischer, da die Schule oder der Kindergarten
möglicherweise über die Wohnungslosigkeit nicht informiert sind (und auch nicht
sein müssen). Für das Amt ist aber eine Mitteilung notwendig. Möglicherweise
kann dazu ein DOWAS-Stempel am Formular dienen oder DOWAS für Frauen wendet sich per Mail parallel zum Ansuchen an das Amt.
Dringlichkeit: Diese ergibt sich dadurch, dass kein Kind in Innsbruck auch nur einen Tag länger als notwendig dieser elenden Situation ausgesetzt sein soll.
Bedeckung: aus den Ertragsanteilen der Stadt Innsbruck
innen und Kollegen des Gemeinder:-ats d
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er um Zustimmung.
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