Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.233

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(zu Punkt 43.2)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 14.12.2022

Stadt Innsbruck, Überarbeitung der Gehaltsschemata, Konzepterstellung;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/100/2022;
ANFRAGE von GR Mayer (FRITZ) vom 24.11.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Mayer hat am 24.11.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Im Zuge der Debatten rund um den "Bericht der Kontrollabteilung über das Ergebnis der vom
gemeinderätlichen Kontrollausschuss erteilten Prüfaufträge betreffend Dienstpostenpläne sowie Sonder- und Werkverträge in Zusammenschau mit der Prüfung von Teilbereichen des Amtes für Personalwesen" haben Sie eine Überarbeitung der städtischen Gehaltsschemata thematisiert.
Aus dem oben angegebenen Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:

Wo sehen Sie die konkreten, zentralen Problempunkte der aktuellen Gehaltsschemata der Stadt Innsbruck? (Bitte um detaillierte Beantwortung, auch anhand der
aktuellen Gehaltsschemata)

Antwort:

Ein zentrales Problem stellt das "Senioritätsprinzip" dar. Das heißt, das Gehalt steigt "automatisch" mit den Dienstjahren: Die Gehaltskurve ist anfangs
lange flach und erst nach langer Dienstzugehörigkeit wird die Gehaltskurve
steiler. Vor allem im Vergleich zum Land Tirol wird deutlich, dass der Verdienst beim Stadtmagistrat anfangs deutlich niedriger ist als jener beim Land
Tirol. Die Privatwirtschaft steht ohnehin außer Konkurrenz.
Folglich gestaltet sich die Rekrutierung neuer MitarbeiterInnen als schwierig.
Auch ist das Gehaltssystem sehr ausbildungsgebunden. Erfüllt jemand zwar
alle sonstigen fachlichen Anforderungen für eine Stelle, hat aber die gesetzlich festgeschriebene Ausbildung hierfür nicht (beispielsweise Matura), kann
er/sie nicht auf einem bestimmten Dienstposten verwendet werden. Die starke
Bezugnahme auf die Ausbildung als ausschlaggebendes Einstellungserfor-