Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.242

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Frage 19:

Falls ja, über welchen maximalen Zeitraum kann eine solche Wohnung vergeben
werden?

Antwort:

Laut Auskunft der IIG stehen die Brandersatzwohnungen unmittelbar zur Verfügung und werden erfahrungsgemäß zur Kurzzeit-Überbrückung (einige
Tage bis wenige Wochen) genutzt.

Frage 20:

Es gibt ohne Zweifel immer wieder Anfragen und Bedarf an solchen "Zwischenunterkünften" in Innsbruck. Wie viele solcher Wohnungen werden laut den entsprechenden Fachabteilungen in Innsbruck benötigt, wie wird dieser Bedarf erhoben
und in welchen Notfällen sollen diese dann vergeben werden?

Antwort:

Diese Frage kann in der Kürze der Zeit nicht umfänglich beantwortet werden.
Das Thema ist aktuell auch Gegenstand der laufenden Workshops zu den Änderungen der Vormerk- und Vergaberichtlinien. Der Workshop bezüglich Notfallwohnungen, im Rahmen der aktuellen Richtliniendiskussion, hat den Bedarf nochmal eindringlich aufgezeigt.
Der Verein DOWAS hat als Vorschlag 1 ‰ der derzeitigen Bevölkerung Innsbrucks (ca. 130.000) genannt – dies entspräche einem Bedarf von 130 Wohnungen.
Um konkrete Aussagen in Zahlen tätigen zu können, bedarf es nach Meinung
der städtischen Fachämter vorrangig einer konkreten Definition und Abgrenzung des Begriffes Wohnungsnotfall. Der Prozess der Definitionsfindung und
Bedarfserhebung zwischen den Fachabteilungen, den zuständigen Referaten,
Sozialvereinen etc. ist im Moment am Laufen und noch nicht abgeschlossen.
Daher liegen noch keine konkreten Zahlen vor.

Frage 21:

Wie viele leerstehende Wohnungen, die sich im Eigentum der Stadt befinden,
würden sich als "Zwischenunterkunft" eignen?

Antwort:

Im Eigentum der Stadt Innsbruck stehen keine Wohnungen, diese wurden in
die IIG eingebracht.

Frage 22:

Wie viele leerstehende Wohnungen, die sich im Eigentum von Unternehmen befinden, die mehrheitlich der Stadt Innsbruck gehören (wie z. B. der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG)?

Antwort:

Es fehlt hier leider die vollständige Fragestellung.
Falls es darum gehen sollte, wie viele solcher Wohnungen sich als sogenannte "Puffer- oder Notfallwohnungen" eignen würden, müsste man in erster Linie die Hausverwaltungen befragen.
Die meisten Wohnungen, für welche die Stadt Innsbruck die Vergabe innehat,
sind nicht möbliert (verfügen also auch nicht über Küchen etc.) – was die Nutzung als "Notfall- oder Pufferwohnung" ohne zusätzliche Investitionen erschweren könnte.

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