Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.260
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eingesetzt werden. (Dies wurde ursprünglich im Ansuchen des Referates an
den Gemeinderat festgehalten und begründet).
Frage 7:
Gab es aufgrund der medialen Ankündigungen der Kontrollen durch die "Taskforce"
bereits BürgerInnenanfragen über legale Möglichkeiten für kurzzeitige Vermietung
bzw. in weiterer Folge über die Abführung der Leerstands- und Freizeitwohnsitzabgabe?
Antwort:
Ja, in der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, erkundigen sich aktuell rund fünf AnruferInnen pro Tag über die aktuelle Situation in Innsbruck.
Zudem erreichen das Referat nun fast täglich anonyme Schreiben bezüglich
Leerstand/Freizeitwohnsitz einer Wohnung. Aus den Telefongesprächen
kann mitgeteilt werden, dass in weiterer Folge die Leerstandsabgabe eine
große Rolle spielt. Es erfolgt von der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, eine Erstauskunft. Gerne wird von den AnruferInnen auch nachgefragt, ob die Stadt Innsbruck hier eine Möglichkeit hat, sich selbst als Mieterin
für die besagte Wohnung anzubieten.
Frage 8:
Wie werden die MitarbeiterInnen bei der Ausführung ihrer Kontrolltätigkeiten vor Ort
wahrgenommen?
Antwort:
MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, treten bei
Überprüfungen stets in Uniform auf, um als solche erkannt zu werden (siehe
hier Uniform der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei).
Verhalten von Gästen gegenüber den MitarbeiterInnen:
• zuvorkommend
• hilfsbereit, Auskünfte zu erteilen
• verständnisvoll über die notwendige Tätigkeit
Verhalten der Eigentümer-/VermieterInnen gegenüber den MitarbeiterInnen:
• anfangs schuldbewusstes Verhalten
• in weiterer Folge vor Ort Konsensbereitschaft
Verhalten von Nachbar-/AnrainerInnen gegenüber den MitarbeiterInnen:
• Dankbarkeit für die Aufnahme der Ermittlungen
• Lob für die Tätigkeit
• Gefühl der Hilflosigkeit wird den NachbarInnen bzw. AnrainerInnen genommen
Frage 9:
Welche feststellbaren Auswirkungen gibt es bereits aufgrund der Überprüfungen?
Antwort:
Nach Wahrnehmung der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, werden die Inserate auf den jeweiligen Homepages, nach erfolgter Ermittlungen/Beweisaufnahme vor Ort, gelöscht.
Die BetreiberInnen der konsenslosen Nutzung erkundigen sich darüber, welche behördlichen Maßnahmen für das Betreiben der kurzzeitigen Vermietung
notwendig und vorgegeben sind.
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