Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.264
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Frage 3:
Erfolgte die Entscheidung zur Auflösung des Amtes für Personalwesen in Abstimmung mit der Personalamtsleiterin, und wenn ja, wann? (Datum)
Antwort:
Siehe Antwort Frage 1.
Frage 4:
Wann wurden die MitarbeiterInnen des Amtes für Personalwesen vom Bürgermeister darüber informiert, dass das Personalamt aufgelöst wird? (Datum)
Antwort:
Die Information erfolgte durch die bisherige Personalamtsleiterin ebenfalls in
der Kalenderwoche 47.
Frage 5:
Warum wurde Frau Magistratsdirektorin nicht in die Entscheidung des Bürgermeisters eingebunden, das Amt für Personalwesen aufzulösen?
Antwort:
Es fand dazu ein Gespräch am 21.11.2022 statt.
Frage 6:
Ist Ihnen als Bürgermeister bewusst, dass Sie die Autorität von Frau Magistratsdirektorin, übrigens die erste Magistratsdirektorin der Stadt Innsbruck, im Stadtmagistrat untergraben haben, indem Sie sie nicht in diese für den Stadtmagistrat folgenschwere Entscheidung eingebunden haben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 7:
Warum haben Sie nicht die Personalvertretung in diese Entscheidung - das Amt für
Personalwesen aufzulösen etc. - vorab informiert bzw. in die Entscheidung mit eingebunden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 8:
Welche Kosten entstehen der Stadt Innsbruck mit der Auflösung des Amtes für Personalwesen und der Schaffung einer (laut Medienberichten) Stabsstelle?
Antwort:
Keine.
Frage 9:
Wurde die Personalamtsleiterin vom Bürgermeister ihres Amtes als Amtsvorständin
für Personalwesen enthoben, um als Stabsstellenleiterin weiterhin im Stadtmagistrat tätig zu sein, und wenn ja, wann (Datum) und durch wen erfolgte die Amtsenthebung?
Antwort:
Nein. Eine Enthebung durch den Bürgermeister ist nicht erfolgt.
Frage 10:
Wurde der Dienstvertrag der Amtsvorständin für Personalwesen aufgelöst, um sie
mittels eines neuen Dienstvertrages als "Stabsstellenleiterin" bei der Stadt Innsbruck anzustellen?
Antwort:
Nein.
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