Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.287

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J

(zu Punkt 44.5)

.

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Bürgermeister Georg Willi
im Hause

.

1 5. Dez. 2022

(;f&R-A F/118/l0?"Z

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Sladtsenal
Innsbruck - 11122022

ANFRAGE
Anbei ertaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck an den Bürgermeister eine
Anfrage bzgl. der Zahlungsmittelreserven der Stadt Innsbruck zu stellen.

Begründung:
Gemäß §65, lnnsbrucker Stadtrecht, hat die Stadt ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Die Stadt hat zur Sicherung der rechtzeitigen
Leistung fälliger veranschlagter Auszahlungen des Haushaltes, soweit es die finanzielle Lage
gestattet, eine Zahlungsmittelreserve für allgemeine Haushaltsrücklagen anzulegen.

Zahlungsmittelreserven sind gegebenenfalls nach ihrer Zweckbestimmung auszuweisen und
ertragsbringend, sicher und bei Bedarf greifbar anzulegen und dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

1. Können sie als für Finanzen zuständiger Bürgermeister der Stadt Innsbruck garantieren,
dass die Zahlungsfähigkeit der Stadt Innsbruck durch eine angemessene Liquiditätsplanung
sichergestellt ist?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Hat die Stadt Innsbruck zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung fälliger veranschlagter
Auszahlungen des Haushaltes, eine Zahlungsmittelreserve für allgemeine Haushaltsrücklagen zurückgelegt?
4. Wenn ja, wie hoch ist gegenständliche Zahlungsmittelreserve mit Stichtag 31.12. 2022?
(Die Beantwortung sollte bis zur Gemeinderatssitzung im Jänner 2023 möglich sein, auch
wenn die Anfrage vor dem Stichtag eingebracht wurde)
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wurden gegenständliche Zahlungsmittelreserven gegebenenfalls nach ihrer Zweckbestimmung ausgewiesen, und wenn ja, wie im konkret im Detail?