Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.61

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- 1137 -

26.5

Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Dringliche
Sicherheitsinfrastruktur

Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft und Diversität für
den Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Dringliche Sicherheitsinfrastruktur wird gemäß Beilage genehmigt.

Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
29.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B40, Pradl, Bereich
Reichenauer Straße 21 und 23 a-c,
An der Furt 16-21 und Prinz-Eugen-Straße 60 und 62 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. REB12, Nr. RE-B12/1 und Nr. REB12/2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

GRin Heisz referiert die Anträge des Kulturausschusses vom 16.11.2022:
27.

Subventionsanträge des Kulturausschusses

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 10.11.2022,
01.12.2022 und 15.12.2022:
28.

MagIbk/52498/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM-B27, Amras, Bereich Geyrstraße 18 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B7 und
Nr. AM-B12), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.12.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AM-B27, Amras, Bereich Geyrstraße 18 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B7 und Nr. AM-B12), gemäß
§ 64 TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des

GR-Sitzung 15.12.2022

MagIbk/52545/SP-BB-PR/1

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ALI,
StRin Mag.a Mayr, GR Mag. Plach, 3 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.12.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B40, Pradl, Bereich Reichenauer
Straße 21 und 23 a-c, An der Furt 16-21
und Prinz-Eugen-Straße 60 und 62 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-B12,
Nr. RE-B12/1 und Nr. RE-B12/2), gemäß
§ 64 TROG 2022, wird beschlossen.
30.

MagIbk/49852/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B50, Wilten, Bereich
zwischen Lieberstraße, Müllerstraße, Glasmalereistraße und
Maximilianstraße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. WI-B2),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (bei Stimmenthaltung von GRin Grégoire und GR Kunst,
2 Stimmen) einstimmig: