Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.63

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- 1139 -

Der 2. Entwurf des gesamtstädtischen Flächenwidmungsplanes IBK-F2.0 ist im Umfang der betreffenden Änderungen aufzulegen. Die Auflage dieses 2. Entwurfes wird
empfohlen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Grégoire, GR Kunst und GR Mag. Plach):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und SPÖ,
12 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.12.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck, Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller
rechtskräftigen Flächenwidmungspläne der
Landeshauptstadt Innsbruck gemäß Anhang A), gemäß § 122 Abs. 1 in Verbindung
mit § 31c Abs. 2 TROG 2022 (2. Entwurf),
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.
Ich darf berichten: Wir haben hinsichtlich
des Gesamtflächenwidmungsplanes sehr
viele Stunden an Arbeit investiert. Es gab
eine ganztägige Klausur im Haus der Begegnung, an der sich alle im Stadtsenat vertretenen Fraktionen beteiligt haben. Ich
möchte mich an dieser Stelle herzlich dafür
bedanken. Die Klausur war äußerst konstruktiv. Wir haben sehr viele Punkte bearbeitet und sind uns einig geworden. Es sind
nun nur noch zwei Punkte offen.
Wir beschließen jetzt eine 2. Auflage. Das
heißt, man hat hier nochmals die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Der Beschluss des Gesamtflächenwidmungsplanes erfolgt im kommenden Jahr. Wenn bis
dahin die zwei strittigen Punkte geklärt werden könnten, dann hätten wir vielleicht auch
eine größere Mehrheit bei der Beschlussfassung.
Mein Anliegen und meine Bitte an den Gemeinderat ist, heute den 2. Entwurf zu beschließen, damit wir keine wertvolle Zeit
verlieren. Wenn wir keinen Gesamtflächenplan auflegen, können wir auch keine anderen Widmungen durchführen. Das heißt,
viele Vorhaben, die man umsetzen möchte,
GR-Sitzung 15.12.2022

werden in dieser Zeit verhindert oder unterbunden.
Alle noch offenen Themen werden wir hoffentlich klären können. Es hat heute in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte auch entsprechende Aufträge an die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
gegeben, damit wir hier weiterkommen. Wir
hoffen, dass Herr Bürgermeister die Verhandlungen intensiviert.
33.

MagIbk/46782/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan Nr. PR-B38, Pradl,
Bereich Hunoldstraße 12, 14, 16,
16a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B4), gemäß §
56 Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen liegen vom Projektwerber unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kunst
und GRin Gregoire, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und ALI, 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.11.2022:
Der Bebauungsplan Nr. PR-B38, Pradl, Bereich Hunoldstraße 12, 14, 16, 16a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B4),
gemäß § 64 TROG 2022, wird beschlossen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
15:40 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 15:55 Uhr fortgesetzt.
34.

Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt