Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.67
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38.
Behandlung eingebrachter dringender Anträge gemäß § 21 Abs. 2
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
38.1
MagIbk/41563/GfGR-AT/219/2022
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB AG), Aussetzung der
Stromabschaltungen bei PrivatkundInnen bis Ende März 2023 im
Fall von Zahlungsverzug (Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc)
Mehrheitsbeschluss (gegen FI, 7 Stimmen):
Dem von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc eingebrachten dringenden Antrag
gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) (Seite 1140) wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Bis Dezember 2022 gilt, dass Stromabschaltungen nicht durchgeführt werden.
Ich finde eine Verlängerung wichtig, weil,
wie schon in der Aktuellen Stunde festgestellt, teilweise große Armut herrscht. Auch
die Betriebskosten sind gestiegen und der
Druck auf die Haushalte wird immer größer.
Gerade im Winter ist es wichtig, dass es bis
Ende März 2023 keine Stromabschaltungen
gibt und man entsprechende Stundungsmodelle vereinbart. Ich bitte daher um
Annahme des Antrags.
In Coronazeiten hat man das auch auf diese
Art und Weise geregelt. Daher denke ich,
dass eine Weiterführung über die Wintermonate Sinn macht.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe eine
Frage: Weiß jemand, wie viele Stromabschaltungen es im letzten Jahr tatsächlich
gegeben hat?
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Uns wurde bekanntgegeben, dass es
sich um 30 bis 40 Fälle handelte.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist richtig.
Ich sehe diesen Antrag als massives Misstrauen gegenüber der Geschäftsführung der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB).
Wie im Geschäftsbericht angeführt, berät
das Unternehmen ausführlich, um generell
Stromabschaltungen zu vermeiden. Man
sucht mit Betroffenen nach Lösungen und
GR-Sitzung 15.12.2022
nimmt bei Bedarf mit diversen sozialen Einrichtungen Kontakt auf, um Abschaltungen
zu vermeiden.
Das heißt, der Antrag ist ein klassischer
"Fensterantrag", außer man unterstellt der
Geschäftsführung der IKB, dass das, was
im Geschäftsbericht steht, nicht durchgeführt wird.
Weiters zahlt die IKB in einen Fonds der
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK) ein, der bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Das heißt, die Dinge laufen
für die Menschen, auch ohne dass der Gemeinderat mit dringlich dringenden Anträgen tätig wird. Dafür bedanken wir von FI
uns bei den MitarbeiterInnen und der Geschäftsführung der IKB.
Ich habe heute im Wissen, dass ein diesbezüglicher Antrag kommt, mit Dr. Pühringer
gesprochen. Die IKB kümmert sich wirklich
sehr professionell, menschlich, sozial und
strukturiert, weit ab vom politischen Alltagsgeschäft, damit es zu keinen Abschaltungen
kommt. Es wird darauf geachtet, dass es
nicht am Geld scheitert.
Es passt zur heutigen Aktuellen Stunde, in
der festgestellt wurde, dass es sehr viele
Förderungen gibt. Man muss da eher
schauen, dass sie von den Menschen abgeholt werden. Da darf ich mich im Namen
von FI bei der IKB sehr herzlich bedanken,
der ich wirklich bestes Wissen, bestes Handeln und sehr menschliches Verhalten adestieren kann.
GR Mayer: Man kann nur hoffen, dass es
stimmt, was StRin Mag.a Oppitz-Plörer sagt.
Ich weiß, dass es bei der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) zu Stromabschaltungen
kommt. (Unruhe im Saal)
Deshalb heiße ich diesen Antrag grundsätzlich gut. Ich warne allerdings davor, von sozialverträglichen Stundungen zu sprechen.
Gerade die Stundungen, die es in der Coronazeit gab, sind für viel Leuten zu einer großen Belastung geworden. Da muss es eine
andere Lösung geben, denn eine Stundung
ist nie sozial verträgliche. Irgendwann
kommt die Rechnung. Man sieht es an den
vielen Konkursen, gerade bei Betrieben, bei
denen die Stundungen plötzlich schlagend
wurden. Da bricht dann das große Chaos
aus.